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Informationen zum Dokument  BGE 146 II 97  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
Erwägung 2
2.1 Streitig und zu prüfen ist die Aufrechnung der Mietzinsd ...
Erwägung 2.2
2.2.1 Art. 16 des Bundesgesetzes vom 14. Dezember 1990 über  ...
2.2.2 Bei den "Einkünften", "revenus" und "proventi", von we ...
2.2.3 Wenn die natürlichen und juristischen Personen ihre st ...
2.2.4 Soll im Privatvermögen dennoch eine Aufrechnung erfolg ...
Erwägung 2.3
2.3.1 Wie die Vorinstanz zutreffend festhält, besteht im heu ...
2.3.2 Steuerrechtlich hat daher dem Grundsatz nach unbeachtlich z ...
2.3.3 Was die direkten Steuern betrifft, hat das Bundesgericht da ...
2.3.4 Mit dieser Sichtweise gab das Bundesgericht der "Ist-Besteu ...
2.3.5 Das Bundesgericht dehnte diese bundesrechtliche Sichtweise  ...
Erwägung 2.4
2.4.1 Im geltenden Steuerrecht bestimmt Art. 21 Abs. 1 DBG: ...
2.4.2 In den höchstrichterlichen Entscheiden zum Verwandtenm ...
2.4.3 Die bundesgerichtliche Praxis zu den Verwandtenmietzinsen,  ...
2.4.4 Eine grundlegend anderslautende Lehrmeinung stellt die &Uum ...
Erwägung 2.5
2.5.1 Nach den vorinstanzlichen Feststellungen, die insoweit nich ...
2.5.2 Die Vorinstanz ist der Ansicht, die bundesgerichtliche Prax ...
2.5.3 Streitbetroffen war in der bisherigen bundesgerichtlichen R ...
2.5.4 Soll das Grundstück aber weiterhin mit dem Eigenmietwe ...
2.5.5 Entscheidend ist hier aber ein anderer Punkt: Mit Blick auf ...
2.5.6 Der vorliegende Fall stellt sich jedoch anders dar: Die Eig ...
2.5.7 Der Kanton Zürich kennt bezüglich der Geschä ...
2.5.8 Entsprechend ist der Vorinstanz entgegenzuhalten, dass nich ...
Erwägung 2.6
2.6.1 Vorbehalten bleibt der Tatbestand der Steuerumgehung (BGE 1 ...
2.6.2 Die Tatbestände der Simulation und der Steuerumgehung  ...
2.6.3 Die Vorinstanz begründet das Vorliegen einer Steuerumg ...
2.6.4 Für eine Aufrechnung auf Ebene der Eigentümerin/V ...

Bearbeitung, zuletzt am 25.04.2024, durch:
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