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Informationen zum Dokument  BGE 145 II 270  Materielle Begründung

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6. Zitiert in Literatur:

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7. Markierte Gliederung:

Regeste
Aus den Erwägungen:
4. Im Zentrum des vorliegenden Streits steht die Rechtsfrage, wie ...
4.1 Ausgangspunkt jeder Auslegung bildet der Wortlaut der massgeb ...
4.2 "Vermitteln" bedeutet laut Duden etwas "zustande bringen" bzw ...
4.3 Die vormalige Praxis zu Art. 14 Ziff. 15 lit. e der Verordnun ...
4.4 Art. 20 MWSTG trägt den Randtitel "Zuordnung von Leistun ...
4.4.1 Art. 11 MWSTG 1999 als Vorgängerbestimmung von Art. 20 ...
4.4.2 Soweit hier interessierend, hatte Art. 11 MWSTG 1999 - glei ...
4.4.3 Gemäss der Botschaft vom 25. Juni 2008 zur Vereinfachu ...
4.4.4 Hinsichtlich Art. 20 Abs. 2 MWSTG heisst es in der Botschaf ...
4.5 Aufgrund der bisherigen Ausführungen steht fest, dass si ...
4.5.1 Entgegen den Darlegungen der Beschwerdeführerin ist f& ...
4.5.2 Systematische Überlegungen sprechen jedoch für di ...
4.5.3 Auch das historische Auslegungselement spricht für ein ...
4.5.3.1 Art. 21 Abs. 2 Ziff. 19 lit. e MWSTG wurde - wie bereits  ...
4.5.3.2 Massgebend für das Umsatzsteuerrecht der EU-Mitglied ...
4.5.3.3 Die Parallelen der Strukturierung und Formulierung von Ar ...
4.5.3.4 Das Unionsrecht kennt keine Art. 20 MWSTG entsprechende N ...
4.5.3.5 Nach der Rechtsprechung des EuGH erfasst der Vermittlungs ...
4.5.3.6 Die neue Praxis der ESTV lehnt sich eng an die Auslegung  ...
4.5.4 Vor dem dargelegten Hintergrund kann zwar allein aus dem Wo ...
4.5.5 Aufgrund des im Vergleich zum alten Recht unveränderte ...

Bearbeitung, zuletzt am 19.04.2024, durch:
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