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Informationen zum Dokument  BGE 145 II 259  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
2. Streitgegenstand ist einzig, ob das Bundesverwaltungsgericht m ...
2.1 Zur Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht ist nach Art.  ...
Erwägung 2.2
2.2.1 Das Bundesverwaltungsgericht hat offengelassen, ob die Besc ...
2.2.2 Da die Legitimationsvoraussetzungen von Art. 48 Abs. 1 lit. ...
2.3 Die Regelung von Art. 48 Abs. 1 VwVG, die derjenigen von Art. ...
Erwägung 2.4
2.4.1 Die Vorinstanz hat erwogen, die einvernehmliche Regelung er ...
2.4.2 Nach Auffassung der Beschwerdeführerin mögen dies ...
2.4.3 Die Beschwerdegegnerin bringt vor, die Genehmigungsverf&uum ...
Erwägung 2.5
2.5.1 Wenn das Sekretariat der WEKO eine Wettbewerbsbeschrän ...
2.5.2 Wie bereits der Wortlaut von Art. 29 Abs. 1 KG nahelegt, ge ...
2.5.3 In der Literatur wird eine Beschwerdelegitimation Dritter g ...
2.5.4 Das Gesagte gilt auch in Bezug auf die Kritik der Beschwerd ...
2.5.5 Es besteht somit weder Anlass noch Notwendigkeit, zum Schut ...
2.6 Hinzu kommt: ...
2.6.1 Könnten die Dritten, die an der umstrittenen Verhalten ...
2.6.2 Genau dies scheint denn auch das Ziel der Beschwerdefü ...
2.7 Unbegründet ist schliesslich die Rüge der Verletzun ...

Bearbeitung, zuletzt am 19.04.2024, durch:
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