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Informationen zum Dokument  BGE 144 II 91  Materielle Begründung

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5. Besprechungen:

6. Zitiert in Literatur:

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7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
2. Streitig ist, ob es sich bei den EMI-Daten des KKL vom 1. Janu ...
2.1 Nach Art. 5 Abs. 1 BGÖ ist ein amtliches Dokument jede I ...
2.2 Die Beschwerdegegnerin beanstandet vorab, die nachgesuchten E ...
2.3 Die Beschwerdegegnerin bringt ferner vor, die EMI-Daten dient ...
2.4 Damit ein amtliches Dokument vorliegt, müssen sich die I ...
2.4.1 Unstreitig ist vorliegend, dass das ENSI nicht mehr üb ...
2.4.2 Die Beschwerdeführerin stellt sich auf den Standpunkt, ...
2.4.3 Der EDÖB wirft in diesem Zusammenhang die Frage auf, o ...
2.4.4 Die Beschwerdeführerin bringt ferner vor, die Lös ...
2.4.5 Das ENSI wendet in diesem Zusammenhang ein, die Weisungen & ...
2.4.6 Zum selben Ergebnis führt auch die Auslegung des Ü ...
2.4.7 Die Beschwerdeführerin beruft sich ebenfalls auf das i ...
2.5 Dass im hier zu beurteilenden Fall ein kommerziell genutztes, ...
3. Zu prüfen bleibt, ob ein im BGÖ verankerter Ausnahme ...
3.1 Die Beschwerdegegnerin beruft sich zunächst auf Art. 7 A ...
3.2 Die Beschwerdegegnerin beanstandet ferner, die Offenlegung de ...
3.3 Soweit sie schliesslich den Ausnahmetatbestand von Art. 7 Abs ...
Erwägung 4
4.1 Die Beschwerdeführerin bemängelt sodann, bei den an ...
4.2 Der im BGÖ verwendete Begriff der Personendaten entspric ...
4.3 Unter Anonymisierung ist jede Massnahme zu verstehen, die bew ...
4.4 Die Verfahrensbeteiligten stützen sich dabei auf Art. 19 ...
4.5 Das BGÖ selbst kennt ebenfalls eine Ausnahmebestimmung z ...
4.6 Die Vornahme dieser Güterabwägung steht hier in ein ...
4.7 Die Vorinstanz räumte den Interessen an der Geheimhaltun ...
4.8 Diese Argumente vermögen nicht zu überzeugen. Vorab ...
4.9 Demgegenüber ist von einem gewichtigen öffentlichen ...
4.10 Im Ergebnis vermögen die geltend gemachten privaten Int ...

Bearbeitung, zuletzt am 26.04.2024, durch:
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