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Informationen zum Dokument  BGE 144 II 16  Materielle Begründung

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6. Zitiert in Literatur:

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7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
Erwägung 2
2.1 Gemäss Art. 74 Abs. 1 AuG (SR 142.20) kann die zustä ...
2.2 Die Massnahme hat dem Grundsatz der Verhältnismässi ...
2.3 Da die Ein- oder Ausgrenzung verschiedene Zwecke verfolgt (E. ...
Erwägung 3
3.1 Dem Beschwerdegegner wird keine Störung oder Gefähr ...
3.2 Die Vorinstanz begründet ihr Urteil wie folgt: Der Zweck ...
3.3 Das SEM bringt vor, im Jahre 2016 sei eine Person nach Ä ...
3.4 Der Beschwerdegegner bestreitet nicht, dass eine Ausreise nac ...
3.5 Aufgrund dieser insoweit übereinstimmenden Vorbringen de ...
4. Zu prüfen ist, ob - wie die Vorinstanz und der Beschwerde ...
4.1 Dem Wortlaut des Gesetzes lässt sich eine solche Einschr ...
4.2 In der bundesgerichtlichen Rechtsprechung findet sich bisweil ...
4.3 In systematischer Auslegung ergibt sich, dass Art. 74 AuG nic ...
4.4 Weiter enthält das Gesetz in Art. 64e bereits eine Besti ...
4.5 Dies ergibt sich auch aus der Entstehungsgeschichte: ...
4.5.1 Das ANAG (BS 1 121) hatte in Art. 13e (in der Fassung vom 1 ...
4.5.2 Der heutige Beschwerdegegner hat sich vor der Vorinstanz au ...
4.6 Sinn und Zweck der in Art. 74 Abs. 1 lit. b AuG vorgesehenen  ...
4.7 Für diese Betrachtung sprechen auch allgemeine Grunds&au ...
4.7.1 Der Adressat einer rechtskräftigen Verfügung ist  ...
4.7.2 Analoges gilt für die Wegweisung: Der rechtskräft ...
4.8 Insgesamt sprechen alle Auslegungselemente gegen die Auffassu ...
Erwägung 5
5.1 Da dem Beschwerdegegner die freiwillige Rückkehr nach &A ...
5.2 In Bezug auf den räumlichen Ausdehnungsbereich hatte der ...
5.3 Auch die angeordnete Dauer der Massnahme von zwei Jahren ist  ...
5.4 Es spricht daher nichts dagegen, den Entscheid des Zwangsmass ...

Bearbeitung, zuletzt am 16.04.2024, durch:
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