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Informationen zum Dokument  BGE 143 II 699  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
2.
2.1 Der Beschwerdeführer rügt einen Verstoss gegen das  ...
2.2 Nach Art. 15a des Strassenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 1 ...
2.3 Nach Art. 16 Abs. 2 SVG wird nach Widerhandlungen gegen die S ...
2.4 Es ist hier nicht strittig, dass der Beschwerdeführer we ...
Erwägung 3
3.1 Die Vorinstanzen stützten den angefochtenen Ausweisentzu ...
3.2 Nach der bundesgerichtlichen Rechtsprechung gelangt das Kaska ...
3.3 Ausgangspunkt jeder Auslegung bildet der Wortlaut der massgeb ...
3.4 Die Auffassung des Beschwerdeführers und des Bundesamts  ...
3.5 Das Gesetz spricht sich zur zu beantwortenden Rechtsfrage nic ...
3.5.1 Insbesondere hilft der Wortlaut dafür nicht weiter. Ei ...
3.5.2 Unbestrittener Zweck des Führerausweises auf Probe ist ...
3.5.3 Der Inhaber eines Führerausweises auf Probe muss sich  ...
3.5.4 Kaum ins Gewicht fallen registertechnische Gesichtspunkte.  ...
3.5.5 Die Kaskadenfolge von Art. 16c Abs. 2 SVG greift nur bei sc ...
3.5.6 Eine ganzheitliche Betrachtungsweise legt durchaus nahe, Ar ...
3.5.7 Anders verhält es sich für die Frage der Entzugsd ...
3.5.8 Der Beschwerdeführer wendet gegen eine Gesamtsicht mit ...
3.5.9 Im vorliegenden Fall kommt hinzu, dass dem Beschwerdefü ...
Erwägung 4
4.1 Die Vorinstanz hat somit zwar zu Unrecht die Mindestentzugsda ...
4.2 In der ersten Probezeit lenkte der Beschwerdeführer am 1 ...
4.3 Die drei Vorfälle fanden innert der relativ kurzen Zeits ...
4.4 Der angefochtene Entscheid verletzt im Ergebnis Bundesrecht d ...

Bearbeitung, zuletzt am 25.04.2024, durch:
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