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Informationen zum Dokument  BGE 143 II 674  Materielle Begründung

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4. Zitiert selbst:

5. Besprechungen:

6. Zitiert in Literatur:

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7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
3. Umstritten ist, ob aus dem Jahre 2012 ein Verlust besteht, der ...
3.1 Die Beschwerdeführerin wurde für das Jahr 2012 mit  ...
3.2 Sowohl das Steuerrekursgericht als auch in der Folge das Verw ...
3.3 Die Beschwerdeführerin vertritt die Auffassung, der Wort ...
Erwägung 3.4
3.4.1 Art. 59 Abs. 1 DBG enthält eine Aufzählung von Au ...
3.4.2 Zum geschäftsmässig begründeten Aufwand geh& ...
3.4.3 In der Literatur besteht im Wesentlichen Einigkeit hinsicht ...
3.5 Entgegen der Auffassung der Vorinstanz gelten aufgrund der au ...
3.6 Einen solchen Grund will die Vorinstanz darin erkennen, dass  ...
3.7 An diesem Ergebnis ändert nichts, dass über den Kos ...
3.8 Entgegen der Auffassung der Vorinstanz lässt sich auch n ...
3.9 Abzulehnen ist schliesslich auch die von der Vorinstanz best& ...
4. Wie die folgenden Ausführungen belegen, ist der angefocht ...
4.1 Gemäss Art. 60 lit. c DBG entsteht durch den Kapitalzuwa ...
4.2 Nicht nur aus dem Wortlaut, sondern auch aus Sinn und Zweck d ...
4.3 Art. 60 lit. c DBG sieht vor, den Erbgang gewinnsteuerrechtli ...
4.4 Richtig wäre es hingegen gewesen, die Rückstellung  ...
4.5 Der angefochtene Entscheid verletzt kein Bundesrecht und die  ...

Bearbeitung, zuletzt am 26.04.2024, durch:
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