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Informationen zum Dokument  BGE 143 II 646  Materielle Begründung

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6. Zitiert in Literatur:

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7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
Erwägung 2
2.1 Der zollpflichtigen Person obliegt namentlich die Zuführ ...
Erwägung 2.2
2.2.1 Die Zollanmeldung leitet das zollrechtliche Veranlagungsver ...
2.2.2 Im Verfahren der zollrechtlichen Veranlagung finden die all ...
2.2.3 Die Einfuhr oder Ausfuhr kann auch in elektronischer Form a ...
2.2.4 Die Praxis bezeichnet die amtlich angenommene Zollanmeldung ...
Erwägung 2.3
2.3.1 Wie die Zollanmeldung das Veranlagungsverfahren förmli ...
2.3.2 Die Verantwortung für die Zollanmeldung liegt bei der  ...
Erwägung 2.4
2.4.1 Unter die Zollverfahren, in welche die einzuführende W ...
2.4.2 Das Verfahren der aktiven Lohnveredelung unterscheidet sich ...
2.4.3 Gemäss Art. 168 Abs. 2 ZV muss der Bewilligungsinhaber ...
Erwägung 3
3.1 Abgaberechtliche Gesetze kennen regelmässig einen numeru ...
3.2 Der vorliegende Fall weist insofern Parallelen zu BGE 142 II  ...
Erwägung 3.3
3.3.1 Die Vorinstanz ist der Ansicht, bei den "Zollausweisen", we ...
3.3.2 Wie es sich mit dem Rechtscharakter der "Zollausweise" im R ...
3.3.3 Wesentlich ist hier, dass die Zollpflichtige das Verfahren  ...
3.3.4 Der Grundsatz der Verbindlichkeit der angenommenen Zollanme ...
3.3.5 Art. 59 Abs. 4 bildet gegenüber Art. 34 ZG insofern le ...
3.3.6 Wenn Art. 59 Abs. 4 Satz 2 ZG die 60-tägige Frist an d ...
3.3.7 Derartige Gründe fehlen hier. Bei grammatikalischer Au ...
3.3.8 Das Gesetz stellt an den Nachweis der fristgerechten Ausfuh ...
Erwägung 3.4
3.4.1 Die Zollpflichtige führte die streitbetroffenen Waren  ...
3.4.2 Die Beschwerde erweist sich damit als begründet, wesha ...

Bearbeitung, zuletzt am 26.04.2024, durch:
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