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Informationen zum Dokument  BGE 143 II 588  Materielle Begründung

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5. Besprechungen:

6. Zitiert in Literatur:

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7. Markierte Gliederung:

Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
2. Die Beschwerdeführerinnen machen in erster Linie geltend, ...
2.1 Die Gemeinde und der Staatsrat gingen davon aus, die streitig ...
2.2 Landwirtschaftszonen dienen der langfristigen Sicherung der E ...
2.3 Bauten und Anlagen für die bodenunabhängige landwir ...
2.4 Hinzu kommt, dass die geplanten und in Art. 70.1 BZR ausdr&uu ...
2.5 Kann die streitige Nutzung somit nicht in einer (speziellen)  ...
2.5.1 Die Kantone können nach Art. 18 RPG "weitere Nutzungsz ...
2.5.2 Was zur Bauzone zu rechnen ist, wird in Art. 15 RPG bundesr ...
2.5.3 Sport- und Freizeitanlagen, die mit einer erheblichen bauli ...
2.6 Art. 70.1 BZR nennt als zulässige Nutzungen insbesondere ...
2.7 Nach dem Gesagten erweist sich der angefochtene Detailnutzung ...
3. Im Folgenden ist noch kurz auf die verfahrensrechtlichen R&uum ...
3.1 Letzterer Vorwurf ist unbegründet: Das Kantonsgericht ha ...
3.2 Der Verein "Goler Markthalle" ist Träger des Projekts de ...
3.3 Die Einsprache dient der Wahrung des rechtlichen Gehörs  ...

Bearbeitung, zuletzt am 20.04.2024, durch:
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