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Informationen zum Dokument  BGE 143 II 409  Materielle Begründung

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5. Besprechungen:

6. Zitiert in Literatur:

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7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
Erwägung 3
3.1 Art. 105 BV erklärt die Gesetzgebung über Herstellu ...
3.2 Gestützt auf die genannte Verfassungsgrundlage sieht Art ...
3.3 Was unter "gebrannten Wassern" zu verstehen ist, wird von Art ...
3.4 Zur Besteuerung von alkoholischen Erzeugnissen zu Trink- und  ...
Erwägung 4
4.1 Die Bacardi-Martini (Schweiz) AG stellt sich im Wesentlichen  ...
4.2 Das Bundesgericht hat die sich im Zusammenhang mit diesen Vor ...
4.3 Die Bacardi-Martini (Schweiz) AG hat das erwähnte bundes ...
4.4 Diese Argumentation überzeugt nicht: ...
4.4.1 Anders als noch Art. 32bis aBV spricht Art. 105 BV nicht me ...
4.4.2 Im vorliegenden Fall reichte die Bacardi-Martini (Schweiz)  ...
4.4.3 Die Vorinstanz liess es offen, ob die Gefrierkonzentration  ...
4.4.4 Gemäss dem Ausgeführten steht fest, dass die stre ...
Erwägung 5
5.1 Das Bundesverwaltungsgericht führte aus, die in Art. 23b ...
5.2 Sowohl die EAV als auch die Bacardi-Martini (Schweiz) AG teil ...
5.3 Den Ausführungen der EAV und auch jenen der Bacardi-Mart ...
5.3.1 Das Alkoholgesetz enthält selbst keine Definition, was ...
5.3.2 Gemäss Art. 21 Abs. 1 der bereits erwähnten Veror ...
Erwägung 5.3.3
5.3.3.1 Art. 19 der Verordnung des EDI vom 29. November 2013 &uum ...
5.3.3.2 Für die hier interessierende Frage, unter welchen Vo ...
5.3.3.3 Die vorliegend streitbetroffenen Produkte "Martini Rosso  ...
5.3.3.4 Am Fehlen der vorausgesetzten Eigenschaften von aromatisi ...
5.3.4 Somit steht fest, dass die beiden streitbetroffenen Getr&au ...

Bearbeitung, zuletzt am 26.04.2024, durch:
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