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Informationen zum Dokument  BGE 143 II 382  Materielle Begründung

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7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
Erwägung 2
2.1 Das Bundesgesetz vom 14. Dezember 1990 über die Harmonis ...
2.2 Von Harmonisierungsrechts wegen sind die Kantone aber frei, d ...
2.3 Der Kanton Zürich ist dem monistischen System gefolgt: D ...
2.3.1 Die politischen Gemeinden des Kantons Zürich erheben d ...
2.3.2 In § 216 ff. StG/ZH ist die Loslösung der Grundst ...
Erwägung 3
3.1 Der Bundesgesetzgeber hat die prägenden Elemente des Tat ...
3.2 Art. 12 StHG führt insbesondere nicht aus, welche Kosten ...
3.3 In Bezug auf solche kantonale Besonderheiten der Grundstü ...
Erwägung 4
4.1 Der den Kantonen bei der Umschreibung des Steuerobjekts und d ...
4.1.1 Die Auslegung wird schon dadurch vorbestimmt, dass Grundst& ...
4.1.2 Ebenso ist eine doppelte Berücksichtigung der Aufwendu ...
4.1.3 Die Beachtung der Vorgaben der Steuerharmonisierung prü ...
4.2 Entsprechend den horizontalen und vertikalen, zwingenden Vorg ...
4.2.1 Der Begriff der "Anlagekosten" gemäss Art. 12 Abs. 1 S ...
4.2.2 Damit Anlagekosten bei der Grundstückgewinnsteuer als  ...
4.2.3 Wenn es sich in Art. 12 Abs. 1 StHG bzw. § 219 Abs. 1  ...
4.3 Neben dem Erfordernis effektiver Kosten und einer durch den V ...
4.3.1 Dieses Erfordernis steht in Zusammenhang mit dem im monisti ...
4.3.2 Dementsprechend beziehen sich "Anlagekosten" gemäss Ar ...
4.4 Unabhängig von der Aufzählung in § 221 Abs. 1  ...
4.4.1 Das ergibt sich nicht nur aus den vertikalen und horizontal ...
4.4.2 Die Leistungsfähigkeit ist zwar namentlich im monistis ...
Erwägung 5
5.1 In Anwendung von Art. 12 StHG und § 216 ff. StG/ZH hat d ...
5.2 An der Beurteilung der Vorinstanz ist sicher zutreffend, dass ...
5.3 Im Weiteren könnte sich die Auffassung der Vorinstanz al ...
5.3.1 Die Gleichsetzung ist in einer ersten Hypothese gerechtfert ...
5.3.2 Die zweite vom Bundesgericht diskutierte Fallgestaltung bet ...
5.3.3 Die dritte - und im besagten Fall zu beurteilende - Hypothe ...
5.4 Die im besagten Urteil vorgenommene Unterscheidung zwischen d ...
5.5 Hier ist also - wie gerade erwähnt (vgl. oben E. 5.4) -  ...
5.5.1 Die vollumfängliche Auflösung der Festhypothek ge ...
5.5.2 Zudem geht es um effektive und durch die Veräusserer g ...
5.5.3 Im Übrigen sind Aufwendungen zu beurteilen, die wertve ...
5.6 Gegen die gewinnmindernde Berücksichtigung der massgebli ...
5.6.1 Nicht entscheidend ist, dass die zu beurteilende Entsch&aum ...
5.6.2 Es kann ebenfalls nicht argumentiert werden, dass die hier  ...

Bearbeitung, zuletzt am 19.04.2024, durch:
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