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Informationen zum Dokument  BGE 143 II 241  Materielle Begründung

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5. Besprechungen:

6. Zitiert in Literatur:

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7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
3. [Zusammenfassung der vom BAFU im kantonalen Verfahren eingerei ...
4. Aus diesen Unterlagen ergibt sich, dass der Bundesrat den Peri ...
4.1 Das Verwaltungsgericht hielt dieses Vorgehen für unzul&a ...
4.2 Die Beschwerdeführerin macht dagegen geltend, es sei dem ...
5. Ausgangspunkt der Beurteilung ist Art. 78 Abs. 5 BV. Danach si ...
6. Vorliegend ist die Qualifikation der Moorlandschaft "Grimsel"  ...
6.1 In der parlamentarischen Beratung der NHG-Revision zur Umsetz ...
6.2 Das Bundesgericht erwog in den Urteilen BGE 127 II 184 E. 5a/ ...
6.3 Art. 23b Abs. 3 NHG sieht vor, dass der Bundesrat eng mit den ...
7. Zu klären ist im Folgenden, ob der Bundesrat im Rahmen de ...
7.1 Zu Beginn der parlamentarischen Beratungen waren die ersten V ...
7.2 Vor dem Hintergrund dieser für das Verständnis und  ...
7.3 Dem weiten Begriffsverständnis stehen keine Gesichtspunk ...
7.4 Die Entscheidungsfreiheit, über die der Bundesrat bei de ...
7.5 Es steht im Weiteren nichts entgegen, dass der Bundesrat bei  ...
7.6 Der Abgrenzungsspielraum des Bundesrats ist indessen nicht un ...
7.7 Zu betonen ist schliesslich, dass sich die soeben dargelegten ...
8. Im Folgenden ist zu prüfen, ob der Bundesrat seinen Ermes ...
8.1 Der Bundesrat hat das Gebiet "Sunnig Aar" nördlich des G ...
8.2 Im Bericht der Emch+Berger AG vom 27. März 2003 wurden d ...
8.3 Einer Umgrenzung bis zum heutigen Stauziel stehen zudem erheb ...
8.4 Unter diesen Umständen bestand für den Bundesrat ke ...

Bearbeitung, zuletzt am 20.04.2024, durch:
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