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Informationen zum Dokument  BGE 143 II 185  Materielle Begründung

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6. Zitiert in Literatur:

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7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
Erwägung 2
2.1 Die DGFP legte in den Amtshilfeersuchen dar, eine geände ...
2.2 Die ESTV macht in ihren Beschwerden geltend, das Bundesverwal ...
2.3 Die Gesellschaften bringen dagegen vor, die ersuchten Informa ...
2.4 Es ist demnach zu prüfen, ob sich - wie die ESTV geltend ...
Erwägung 3
3.1 Gemäss Art. 28 Abs. 1 DBA CH-FR tauschen die zustän ...
3.2 Als betroffene Person gilt diejenige Person, über die im ...
3.3 Das Bundesgericht hat sich bereits in früheren Entscheid ...
3.3.1 Dieser Begriff will einen möglichst umfassenden Inform ...
3.3.2 Die voraussichtliche Erheblichkeit von geforderten Unterlag ...
3.3.3 Amtshilfe hat nebst der Durchführung des Abkommens den ...
3.4 Bei der Auslegung und Anwendung eines Doppelbesteuerungsabkom ...
4. Das Bundesverwaltungsgericht hat die voraussichtliche Erheblic ...
4.1 Informationen zur Überprüfung und Kontrolle der zwi ...
4.2 Die beschwerdeführenden Gesellschaften werden in der Sch ...
4.3 Das soeben Ausgeführte gilt umso mehr für die Erfol ...
4.4 Was die Angaben betreffend die Besteuerung der Gesellschaften ...
4.5 Im Verfahren der Gesellschaft 2 macht die ESTV geltend, die D ...
4.6 Zusammengefasst kann an den Beurteilungen der Vorinstanz weit ...
5. Die Frage der Betroffenheit durch das Amtshilfegesuch hän ...
5.1 Was die Gesellschaften 1 und 4 anbelangt, bestreiten auch die ...
5.2 In den Amtshilfegesuchen betreffend die Gesellschaften 2 und  ...
5.3 Sämtliche vier Gesellschaften erfüllen somit das Kr ...

Bearbeitung, zuletzt am 26.04.2024, durch:
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