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Informationen zum Dokument  BGE 143 II 162  Materielle Begründung

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5. Besprechungen:

6. Zitiert in Literatur:

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7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
Erwägung 2
2.1 Der Gesetzgeber hat zur Bekämpfung der Geldwäschere ...
2.2 Bei Finanzintermediären, welche gestützt auf ein an ...
2.3 Statt sich der direkten Aufsicht durch die FINMA zu unterstel ...
Erwägung 3
3.1 Die FINMA ist zum Schluss gekommen, dass das Reglement des Be ...
Erwägung 3.2
3.2.1 Das Legalitätsprinzip verlangt eine hinreichende und a ...
3.2.2 Vor diesem Hintergrund ist mit dem Bundesverwaltungsgericht ...
3.2.3 Trotz der Betonung der Bedeutung des Grundsatzes der Selbst ...
3.2.4 Droht die FINMA einer Selbstregulierungsorganisation den Wi ...
3.2.5 Bereits in der ersten Botschaft zum Geldwäschereigeset ...
3.2.6 Dem Beschwerdeführer ist insofern zuzustimmen, dass di ...
3.2.7 Soweit der Beschwerdeführer geltend macht, das Einschr ...
Erwägung 4
4.1 Nachdem die FINMA das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vo ...
Erwägung 4.2
4.2.1 Die FINMA darf eine Selbstregulierungsorganisation trotz de ...
4.2.2 Das Bundesverwaltungsgericht kam zum Schluss, dass Art. 12  ...
4.2.3 Art. 61 Abs. 2 GwV-FINMA (2010) schreibt vor, dass bei Geld ...
Erwägung 4.3
4.3.1 Schliesslich ist auch die aufsichtsrechtlich angeordnete si ...
4.3.2 Das Fehlen von Art. 17 und 18 GwV-FINMA (2010) analoger Org ...
4.3.3 Die entsprechende Vorgabe kann sich im Übrigen inzwisc ...
Erwägung 4.4
4.4.1 Umstritten bleibt schliesslich noch, ob und wieweit der Bes ...
4.4.2 Mit der Vorinstanz ist davon auszugehen, dass sich die Verp ...
4.4.3 Der Beschwerdeführer übersieht, dass die Complian ...
5. Auch in den weiteren beanstandeten Punkten erweist sich die Be ...
5.1 Die Androhung, dem Beschwerdeführer allenfalls die Anerk ...
5.2 Die von der FINMA für das Enforcementverfahren erhobenen ...
5.3 Hinsichtlich der Kosten des vorinstanzlichen Verfahrens ging  ...

Bearbeitung, zuletzt am 25.04.2024, durch:
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