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Informationen zum Dokument  BGE 143 II 77  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
2. Art. 36a Abs. 1 GSchG (SR 814.20) verpflichtet die Kantone, de ...
2.1 Da in der Gemeinde Altendorf für den Zürichsee noch ...
2.2 Im Gewässerraum dürfen nur standortgebundene, im &o ...
2.3 Das streitige Bauprojekt kommt mit seiner Nordfassade rund 15 ...
2.4 Eine Ausnahmebewilligung nach Art. 41c Abs. 1 lit. a GSchV se ...
2.5 Das Verwaltungsgericht erachtete es als rechtlich vertretbar, ...
2.6 Dem widersprechen die Beschwerdeführer und das BAFU: Nac ...
2.7 Das Bundesgericht hat sich seit der GSchV-Revision vom 4. Mai ...
2.8 Vorliegend geht es um ein Bauvorhaben im Weiler Seestatt. Die ...
3. Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass der Ausnahmebewill ...
3.1 Die Erteilung einer Ausnahmebewilligung im Gewässerraum  ...
3.2 Durch die Aufnahme eines Objektes von nationaler Bedeutung in ...
3.3 Das Neubauprojekt setzt den Abbruch des im Gebiet G1 mit Erha ...

Bearbeitung, zuletzt am 26.04.2024, durch:
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