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Informationen zum Dokument  BGE 142 II 425  Materielle Begründung

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6. Zitiert in Literatur:

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7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
3. Die Vorinstanz hat die Anordnung des AWA, wonach die Beschwerd ...
Erwägung 4
4.1 Der Grundsatz des Vorrangs von Bundesrecht nach Art. 49 Abs.  ...
4.2 Das Gebot der rechtsgleichen Behandlung (Art. 8 Abs. 1 BV) is ...
4.3 Nach Art. 16c Abs. 1 des Bundesgesetzes vom 25. September 195 ...
4.4 Art. 35a Abs. 3 des Bundesgesetzes vom 13. März 1964 &uu ...
4.5 Nach § 20 Abs. 1 der Verordnung des Grossen Rates des Ka ...
Erwägung 5
5.1 Sinn und Zweck des Mutterschaftsurlaubs ist es, dass sich die ...
5.2 Nach kantonalem Personalrecht haben Angestellte des Kantons T ...
5.3 Im Allgemeinen tritt die gesundheitliche Arbeitsunfähigk ...
5.4 Daran ändert auch die Absicht des Bundesgesetzgebers, di ...
5.5 Ob diese Ungleichbehandlung allein genügt, um in allen F ...
Erwägung 6
6.1 Die freie Wahl der Mütter, vom bundesrechtlich vorgesehe ...
6.2 Damit erweist sich die kantonale Regelung insofern als bundes ...
Erwägung 7
7.1 Im vorliegenden Fall ist die Arbeitsunfähigkeit der Besc ...
7.2 Da sich die Lohnfortzahlungspflicht bereits aus den genannten ...

Bearbeitung, zuletzt am 28.03.2024, durch:
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