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Informationen zum Dokument  BGE 142 II 324  Materielle Begründung

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7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt
1. (...)
1.3 Näher zu prüfen bleibt die Legitimation der Beschwe ...
1.3.1 Sie beruft sich in ihrer Rechtsschrift auf Art. 89 Abs. 2 l ...
1.3.2 armasuisse gehört zum Eidgenössischen Departement ...
2. Strittig ist zunächst, ob es sich bei der Outlook-Agenda  ...
2.1 Nach Art. 5 Abs. 1 BGÖ ist ein amtliches Dokument jede I ...
2.2 Die Beschwerdeführerin bemängelt vorab, der Begriff ...
2.3 Die Beschwerdeführerin bringt in diesem Zusammenhang fer ...
2.4 Sodann macht die Beschwerdeführerin geltend, bei den in  ...
2.5 Liegen die Voraussetzungen nach Art. 5 Abs. 1 BGÖ vor, i ...
2.5.1 Die Beschwerdeführerin wendet diesbezüglich ein,  ...
2.5.2 Die Beschwerdeführerin bringt zudem vor, die Outlook-A ...
2.6 Nach dem Gesagten lässt die Schlussfolgerung der Vorinst ...
3. Nachfolgend ist zu prüfen, welche Anforderungen an den In ...
3.1 Die Beschwerdeführerin beanstandet, die Vorinstanz stell ...
3.2 Die Vorinstanz erwog, es fehlten konkrete Angaben, inwiefern  ...
3.3 Auch nach der bundesgerichtlichen Rechtsprechung lässt s ...
3.4 Der Gesetzgeber hat mit dem Erlass des BGÖ einen Paradig ...
3.5 Der Beschwerdegegner hat zweifellos ein umfangreiches Zugangs ...
3.6 Gemäss Art. 15 Abs. 1 BGÖ kann u.a. der Gesuchstell ...
3.7 Die Beschwerdeführerin räumt selber ein, die Zugang ...

Bearbeitung, zuletzt am 20.04.2024, durch:
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