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Informationen zum Dokument  BGE 142 II 313  Materielle Begründung

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7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
Erwägung 3
3.1 Nach Art. 6 Abs. 1 des Öffentlichkeitsgesetzes vom 17. D ...
3.2 Nach der Rechtsprechung besteht ein subjektiver, individuell  ...
3.3 Art. 3 BGÖ schliesst bestimmte Dokumente wie insbesonder ...
3.4 Sodann behält Art. 4 BGÖ Spezialnormen anderer Bund ...
3.5 Das Zugangs- und Auskunftsrecht erstreckt sich auf die amtlic ...
3.6 Nach Art. 7 BGÖ wird der Zugang zu amtlichen Dokumenten  ...
Erwägung 4
4.1 Im vorliegenden Fall ist vor Bundesgericht einzig noch die Tr ...
4.2 Die aussenpolitischen Interessen der Schweiz können beei ...
4.3 Der Beschwerdeführer beanstandet, dass die Vorinstanz de ...
4.4 Das Bundesverwaltungsgericht stützt sich auf die Einsch& ...
4.4.1 Es geht hier nicht um die - offenzulassende (vgl. vorne E.  ...
4.4.2 In diesem Zusammenhang ist es auch nicht unzulässig, m ...
4.4.3 Schliesslich ist zu beachten, dass die Steuerverwaltung dem ...
4.5 Soweit sich das Bundesverwaltungsgericht Zurückhaltung b ...
Erwägung 5
5.1 Zu prüfen bleibt, ob in Berücksichtigung des Verh&a ...
5.2 Es liegt auf der Hand, dass es für die Vorinstanzen schw ...
5.3 Wie bereits dargelegt, ist es nicht ausgeschlossen, dass ande ...
5.4 Der angefochtene Entscheid verstösst demnach auch nicht  ...

Bearbeitung, zuletzt am 19.04.2024, durch:
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