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Informationen zum Dokument  BGE 142 II 232  Materielle Begründung

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7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
Erwägung 3
3.1 A.A. hat der B. AG (Beschwerdegegnerin 1) die streitbetroffen ...
3.2 Die Vorinstanz hat erwogen, bei der Beschwerdegegnerin 1 hand ...
3.3 Die Beschwerdeführer machen geltend, A.A. sei blosser Zu ...
3.4 Nach der bundesgerichtlichen Rechtsprechung gilt ein Grundeig ...
Erwägung 4
4.1 Betreffend die Kostenbefreiung der Beschwerdegegnerin 2 (F.)  ...
4.2 Die Beschwerdeführer erachten demgegenüber die Vora ...
4.3 Auf eine Unkenntnis der Belastung kann sich der Standortinhab ...
Erwägung 4.4
4.4.1 Fraglich ist zunächst, welcher Zeitpunkt für die  ...
4.4.2 Die Vorinstanz hat weiter willkürfrei festgestellt, da ...
Erwägung 5
5.1 In Bezug auf die prozentuale Kostenaufteilung zwischen den be ...
5.2 Die Beschwerdeführer bringen vor, aufgrund des geringen  ...
5.3 Bei der Festsetzung der Kostenanteile steht den zuständi ...
5.4 Das BVU/AG hat sein Ermessen vorliegend nicht missbräuch ...
6. Zu klären ist schliesslich, ob der Kostenanteil von A.A.  ...
6.1 Die Vorinstanz hat ausgeführt, gemäss BGE 139 II 10 ...
6.2 Die Beschwerdeführer bestreiten, dass die von der bundes ...
6.3 Nach der bundesgerichtlichen Rechtsprechung kann die Kostenpf ...
Erwägung 6.4
6.4.1 Es fragt sich somit vorab, ob zum Zeitpunkt des Erbgangs 19 ...
6.4.2 Damit ist weiter zu prüfen, ob die Belastung und eine  ...
6.4.3 Der Kostenanteil von 25 % ist damit nicht auf die Beschwerd ...
6.5 Zu klären bleibt, wer den Kostenanteil von A.A. von 25 % ...

Bearbeitung, zuletzt am 20.04.2024, durch:
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