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Informationen zum Dokument  BGE 142 II 136  Materielle Begründung

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5. Besprechungen:

6. Zitiert in Literatur:

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7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
2. Die bundesgerichtliche Rechtsprechung unterscheidet zwischen d ...
2.1 Entschädigungsansprüche wegen übermässige ...
2.2 Ein enteignungsrechtlich relevanter "eigentlicher" oder "dire ...
2.3 Die ESchK sprach eine Minderwertentschädigung nicht f&uu ...
2.4 Dagegen entschied das Bundesverwaltungsgericht, dass der Mind ...
3. Streitig ist zunächst, ob die Entschädigung auf den  ...
3.1 Die ESchK beschränkte die Entschädigung aus Grü ...
3.2 Die Beschwerdeführer werfen der Vorinstanz vor, Entsch&a ...
3.3 Die Beschwerdegegner verweisen dagegen auf die bundesgerichtl ...
3.4 Nach ständiger bundesgerichtlicher Rechtsprechung hat ei ...
3.5 Wie das Bundesverwaltungsgericht zutreffend dargelegt hat, li ...
3.6 Dagegen ist den Beschwerdeführern einzuräumen, dass ...
3.6.1 Vorliegend stellt sich die Frage vor allem für die Par ...
3.6.2 Bei unüberbauten Parzellen ist eine Aufteilung in mehr ...
4. Streitig ist ferner, ob das hedonische Modell ESchK der Belast ...
4.1 Das Bundesverwaltungsgericht verneinte dies: Das Modell ESchK ...
4.2 Die Beschwerdeführer halten diese Vorgaben für unzu ...
4.3 Die Beschwerdegegner qualifizieren die Expertise der Wüe ...
4.4 Die ESchK bezweifelt, dass es sich bei den Ostanflügen u ...
4.5 Dem Bundesverwaltungsgericht ist einzuräumen, dass die g ...
4.6 Gegen eine Rückweisung zur Prüfung der bestehenden  ...
7. Den Zuschlag für nicht lärmbezogene Aspekte des Dire ...
7.1 ESchK und Bundesverwaltungsgericht hielten einen Zuschlag f&u ...
7.2 Die ESchK räumte ein, dass es schwerfalle, den Minderwer ...
7.3 Das Bundesverwaltungsgericht hielt es nicht für übe ...
7.4-7.6 [Zusammenfassung: Standpunkte der Parteien]. ...
7.7 Die Enteignungsentschädigung für direkten Über ...
7.8 Eine objektive Quantifizierung der lärmunabhängigen ...

Bearbeitung, zuletzt am 25.04.2024, durch:
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