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Informationen zum Dokument  BGE 142 II 100  Materielle Begründung

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6. Zitiert in Literatur:

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7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
2. Die Beschwerdeführer rügen zunächst, das Verwal ...
2.1 Das USG (SR 814.01) stellt unterschiedliche Anforderungen, je ...
2.2 Wurde - wie hier - ein Erschliessungsplan zur Sicherung der E ...
2.3 Art. 22 USG stellt direkt anwendbares, zwingendes Bundesumwel ...
3. Gemäss Art. 22 USG werden Baubewilligungen in lärmbe ...
3.1 Das Verwaltungsgericht ging davon aus, dass die Immissionsgre ...
3.2 Die Beschwerdeführer berufen sich dagegen auf die Vollzu ...
3.3 Die Beschwerdegegnerin wendet ein, dass die Nutzung des in un ...
3.4 Das BAFU teilt die Auffassung des Verwaltungsgerichts, wonach ...
3.5 Die Vollzugspraxis der Kantone ist unterschiedlich (vgl. RIED ...
3.6 In der Literatur wird die "Lüftungsfensterpraxis" ü ...
3.7 Das Bundesgericht hat sich bisher noch nicht direkt zur "L&uu ...
4. Im Folgenden ist zu prüfen, ob es Gründe gibt, f&uum ...
4.1 Ein Erlass muss in erster Linie aus sich selbst heraus, das h ...
4.2 Nach Art. 39 Abs. 1 LSV werden die Lärmimmissionen bei G ...
4.3 Vom Schutzgedanken des Umweltrechts her liegt es näher,  ...
4.4 Entscheidend für die Auslegung von Art. 39 Abs. 1 LSV is ...
4.5 Die unerwünschten Auswirkungen der "Lüftungsfenster ...
4.6 Hauptargument der Befürworter der "Lüftungsfensterp ...
4.7 Nach dem Gesagten verlangen Art. 22 USG, Art. 31 Abs. 1 und A ...

Bearbeitung, zuletzt am 20.04.2024, durch:
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