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Informationen zum Dokument  BGE 142 II 80  Materielle Begründung

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7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
1. (...) ...
1.2 [Zusammenfassung: Das Bundesgericht bejaht die Beschwerd ...
1.4 Zu prüfen ist die Beschwerdelegitimation der PharmaSuiss ...
1.4.1 Die Beschwerdebefugnis gemäss Art. 89 Abs. 1 BGG soll  ...
1.4.2 Ein Verband, der als juristische Person konstituiert ist, k ...
1.4.3 Zunächst ist zu prüfen, ob die PharmaSuisse selbs ...
1.4.4 Die Beschwerdebefugnis setzt die Parteifähigkeit der B ...
Erwägung 2
2.1 Das Heilmittelgesetz soll zum Schutz der Gesundheit von Mensc ...
2.2 Bei der Verschreibung und der Abgabe von Arzneimitteln mü ...
2.3 Der Bundesrat hat die Arzneimittel nach Massgabe der enthalte ...
2.4 Der Versandhandel mit Medikamenten ist eine besondere Form de ...
3. Strittig ist vorliegend, ob der durch die Zur Rose AG praktizi ...
3.1 Beim Versandhandel der Zur Rose AG erfolgt gegenüber dem ...
3.2 Die Vorinstanz kommt im angefochtenen Entscheid zum Schluss,  ...
3.3 Swissmedic und die PharmaSuisse machen demgegenüber gelt ...
4. Zu prüfen ist, ob die Interpretation der Bestimmung von A ...
4.1 Ausgangspunkt der Auslegung der strittigen Bestimmungen zum V ...
4.2 Die Vorinstanz führt aus, die einschlägigen Vorschr ...
4.2.1 Art. 27 Abs. 2 lit. a HMG hält fest, "eine Bewilligung ...
4.2.2 Auch dem Vorbringen der Zur Rose AG, das Votum von Kommissi ...
4.2.3 Gesetzes- und Verordnungsgeber stellen in Art. 27 HMG (und  ...
5. Strittig ist sodann, in welcher Form eine "vorgängige Ver ...
5.1 Die Vorinstanz geht davon aus, diesbezüglich bestün ...
5.2 Entgegen der Darstellung des Verwaltungsgerichts kann eine fa ...
5.3 Aus der Sicht des Gesetzgebers sind Arzneimittel demnach "kei ...
5.4 Eine Verschreibung darf der Arzt nur ausstellen, wenn er den  ...
5.5 Es stellt sich die Frage, ob die in E. 5.2 bis 5.4 genannten  ...
5.5.1 Die Beschwerdegegnerin bringt vor, bei ihr sei die sachgem& ...
5.5.2 Im Urteil 2C_901/2012 hat es das Bundesgericht bereits als  ...
5.5.3 Der der Verschreibung hier zu Grunde liegende Fragebogen en ...
5.5.4 Die Zur Rose AG macht geltend, es bestehe gestützt auf ...
5.5.5 Art. 27 Abs. 2 lit. d HMG verpflichtet die Zur Rose AG soda ...
5.6 Dies führt schliesslich auch nicht dazu, dass der Argume ...
5.6.1 Unklar bleibt in diesem Zusammenhang zunächst, in welc ...
5.6.2 Unabhängig von der konkreten Ausgestaltung der Gesch&a ...
Erwägung 6
6.1 Zusammenfassend ergibt sich, dass die Vorinstanz die sich aus ...

Bearbeitung, zuletzt am 19.04.2024, durch:
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