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Informationen zum Dokument  BGE 141 II 307  Materielle Begründung

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7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
Erwägung 5
5.1 Gemäss Art. 5 Abs. 2 des Bundesgesetzes vom 6. Oktober 1 ...
5.2 Vorliegend hatte die Gemeinde das Einladungsverfahren gew&aum ...
5.3 Die WEKO trägt vor, die streitige Beschaffung liege &uum ...
5.4 Die Beschwerdegegnerin ist demgegenüber der Auffassung,  ...
Erwägung 6
6.1 Die WEKO wie auch die Beschwerdegegnerin gehen davon aus, das ...
6.2 Das die Legitimation begründende schutzwürdige Inte ...
6.3 Für das Beschaffungsrecht gilt keine Sonderregelung. Die ...
6.4 Die Vorinstanz hat erwogen, die Anbieterin sei zum Einladungs ...
6.5 Ist auf eine Beschwerde einzutreten, muss sodann nach Art. 11 ...
6.6 Im Submissionsrecht ist die legitimationsbegründende Int ...
6.7 Vorliegend hat die unterlegene Anbieterin primär den Zus ...
6.8 Eine andere Frage ist, ob ein kantonales Gericht auch dann ei ...
6.9 Die Beschwerde der WEKO ist somit in dem Sinne gutzuheissen,  ...

Bearbeitung, zuletzt am 28.03.2024, durch:
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