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Informationen zum Dokument  BGE 141 II 297  Materielle Begründung

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7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
Erwägung 5
5.2 Art. 34 Abs. 2 BV schützt die freie Willensbildung und d ...
5.3 Für eidgenössische Abstimmungen sieht Art. 77 Abs.  ...
5.4 Zunächst ist daran zu erinnern, dass unmittelbar aus Art ...
5.5 Nachfolgend zu prüfen ist, ob an der Feststellung festge ...
5.5.1 Eine Praxisänderung muss sich auf ernsthafte sachliche ...
5.5.2 Gewiss steht den an der Auszählung beteiligten Persone ...
5.5.3 Neben Gründen, die für einen allgemeinen und unbe ...
5.5.4 Unter Berücksichtigung des mit der Teilrevision des BP ...

Bearbeitung, zuletzt am 29.03.2024, durch:
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