VerfassungsgeschichteVerfassungsvergleichVerfassungsrechtRechtsphilosophie
ÜbersichtWho-is-WhoBundesgerichtBundesverfassungsgerichtVolltextsuche...

Informationen zum Dokument  BGE 141 II 262  Materielle Begründung

1. Bearbeitung
    Texterfassung:  [nicht verfügbar]
    Formatierung:  [nicht verfügbar]
    Revision:  [nicht verfügbar]

2. Abruf & Rang

3. Zitiert durch:

4. Zitiert selbst:

5. Besprechungen:

6. Zitiert in Literatur:

    [nicht verfügbar]
7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
1. Der angefochtene Entscheid der Rekurskommission Interkantonale ...
Erwägung 2
2.1 Nach Art. 106 Abs. 1 BV (in der Fassung vom 11. März 201 ...
2.2 In der Zwischenzeit gelten die bestehenden Rechtsgrundlagen w ...
Erwägung 2.3
2.3.1 Das Spielbankengesetz regelt das Glücksspiel um Geld o ...
2.3.2 Nicht unter das Spielbankengesetz und damit in den Aufsicht ...
2.3.3 Die Anpassung des Lotteriegesetzes an die heutigen Verh&aum ...
Erwägung 3
3.1 Die interkantonalen Behörden gehen davon aus, dass der C ...
3.2 Die Loterie Romande und die Swisslos unterstützen die Re ...
Erwägung 4
4.1 Das Gesetz muss in erster Linie aus sich selbst heraus, das h ...
4.2 Die Gesetzesmaterialien sind nicht unmittelbar entscheidend,  ...
Erwägung 5
5.1 Der Wortlaut von Art. 1 LG ist klar: In der Schweiz sind von  ...
5.2 Die entsprechende historische Auslegung gibt seit Einfüh ...
5.2.1 Das Verwaltungsverfahrensrecht hat sich später als das ...
5.2.2 Mit der Bewilligungskompetenz geht - neben der strafrechtli ...
5.2.3 Die Bundesgesetzgebung bezweckt sowohl im Spielbanken- wie  ...
5.2.4 Der Wortlaut der geltenden gesetzlichen Grundlagen läs ...
Erwägung 6
6.1 Gemäss der Anzeige der Loterie Romande und der Angaben d ...
6.2 An der auf Art. 13 Abs. 2 i.V.m. Art. 15 LG bzw. Art. 1, 7 un ...
7. Die Beschwerdeführerin macht weiter geltend, die Vorinsta ...
7.1 Soweit die Interkantonale Vereinbarung nichts anderes bestimm ...
7.2 Dies ist im Lotteriebereich der Fall: Die Beschwerdeführ ...
7.3 Soweit die Beschwerdeführerin einwendet, sie sei gar kei ...

Bearbeitung, zuletzt am 28.03.2024, durch:
© 1994-2024 Das Fallrecht (DFR).