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Informationen zum Dokument  BGE 141 II 199  Materielle Begründung

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2. Abruf & Rang

3. Zitiert durch:

4. Zitiert selbst:

5. Besprechungen:

6. Zitiert in Literatur:

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7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
Erwägung 4
4.1 Nach Art. 10 Abs. 1 MWSTG (SR 641.20) ist steuerpflichtig, we ...
4.2 Art. 10 Abs. 1 MWSTG stimmt inhaltlich weitgehend mit Art. 21 ...
5. Streitig ist hier, ob die Beschwerdegegnerin ein Unternehmen b ...
5.1 Unbestritten tritt die Beschwerdegegnerin unter eigenem Namen ...
5.2 Einnahmen aus Leistungen (Art. 10 Abs. 1 lit. a MWSTG) liegen ...
5.3 Allerdings ist nach ausdrücklichem Gesetzeswortlaut die  ...
5.4 Davon geht auch die Beschwerdeführerin aus; sie verneint ...
5.5 Diese 25/75-Prozent-Regel ist hier streitig (vgl. nicht publ. ...
5.6 Im Grundsatz ist der ESTV zuzustimmen, dass von einer unterne ...
5.7 Umgekehrt ist aber die gesetzgeberische Wertung zu beachten,  ...
5.8 Vorliegend erzielte die Beschwerdegegnerin in den hier streit ...
5.9 Zu beachten ist weiter, dass die Beschwerdegegnerin unbestrit ...
5.10 In dieselbe Richtung zielt nun schliesslich auch die Botscha ...
5.11 Insgesamt hat die Vorinstanz das Vorliegen eines Unternehmen ...

Bearbeitung, zuletzt am 16.04.2024, durch:
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