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Informationen zum Dokument  BGE 140 II 483  Materielle Begründung

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6. Zitiert in Literatur:

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7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
Erwägung 2
2.1 Die ESchK hat erwogen, sie müsse gemäss bundesgeric ...
2.2 Auch das Bundesverwaltungsgericht ist der Auffassung, materie ...
Erwägung 4
4.1 In rechtlicher Hinsicht erblickt die Beschwerdeführerin  ...
4.2 Die Beschwerdegegnerin führt aus, die Lemmata 1 und 2 vo ...
4.3 Streitig ist somit in erster Linie, ob umstrittene zivilrecht ...
Erwägung 5
5.1 Der hier streitige Tarif betrifft die Verwertung der in Art.  ...
5.2 Art. 59 Abs. 3 URG dient der Rechtssicherheit: Er soll verhin ...
5.3 Daraus ergibt sich, dass ein genehmigter Tarif nicht in dem S ...
Erwägung 6
6.1 Die ESchK und die Vorinstanz gehen davon aus, dass im Tarifge ...
6.2 Im Urteil 2A.539/1996 vom 20. Juni 1997 (in: sic 1/1998 S. 33 ...
6.3 Die Vorinstanzen schliessen aus diesen Entscheiden, dass umge ...
6.4 Die durch das URG geschützten Rechte sind zivilrechtlich ...
6.5 In Frage käme eine zivilrechtliche Feststellungsklage; b ...
6.6 In der Folge umschrieb Swissperform im Tarif A Fernsehen f&uu ...
6.7 Das Bundesgericht ging in diesen Entscheiden somit davon aus, ...

Bearbeitung, zuletzt am 25.04.2024, durch:
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