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Informationen zum Dokument  BGE 140 II 415  Materielle Begründung

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7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
5. Streitig ist, wie die anrechenbaren Kapitalkosten zu ermitteln ...
5.1 Nach Art. 15 Abs. 3 des Stromversorgungsgesetzes vom 23. M&au ...
5.2 Die Terminologie von Art. 15 Abs. 3 StromVG lehnt sich offens ...
5.3 Das Bundesgericht hat im Urteil 2C_222/2011 vom 3. Juli 2012  ...
5.4 Auszulegen ist somit der Begriff der "ursprünglichen Ans ...
5.5 Wortlaut ...
5.5.1 Der Begriff der "ursprünglichen Anschaffungskosten" is ...
5.5.2 Die Beschwerdeführerinnen weisen zwar unter Hinweis au ...
5.5.3 Die Beschwerdeführerinnen machen geltend, wenn nur die ...
5.5.4 Insgesamt spricht damit die wörtliche Auslegung fü ...
5.6 Entstehungsgeschichte/Sinn und Zweck der Regelung ...
5.6.1 Nach der Botschaft vom 3. Dezember 2004 zur Änderung d ...
5.6.2 Das Bundesgericht hat bereits in BGE 138 II 465 E. 4.6.2 S. ...
5.6.3 Aus dem Gesetz ergibt sich freilich auch, dass die Netzkost ...
5.6.3.1 Es trifft zu, dass das anlagenbezogene Abstellen auf ursp ...
5.6.3.2 Indessen ist das Netznutzungsentgelt nach der klaren gese ...
5.6.3.3 Auch die Eigentumsgarantie bzw. der daraus folgende Anspr ...
5.6.3.4 Zutreffend ist, dass die Ermittlung der anlagenbezogenen  ...
5.7 Die Beschwerdeführerinnen erblicken einen Zusammenhang z ...
5.7.1 Nach Art. 33 Abs. 4 StromVG überführen die Elektr ...
5.7.2 Die ElCom hatte in ihrer Verfügung 928-10-002 vom 20.  ...
5.7.3 Inzwischen wurde allerdings die Verfügung vom 20. Sept ...
5.7.4 Darauf braucht hier jedoch nicht näher eingegangen zu  ...
5.8 Die Beschwerdeführerinnen bringen vor, der Bau eines Net ...
5.9 Insgesamt ergibt somit die Auslegung von Art. 15 Abs. 3 Strom ...

Bearbeitung, zuletzt am 20.04.2024, durch:
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