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Informationen zum Dokument  BGE 140 II 409  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
Erwägung 2
2.1 Hat eine Person ihre Pflicht zur Ausreise aus der Schweiz inn ...
2.2 Nach Art. 78 Abs. 6 AuG wird die Haft beendet, wenn eine selb ...
Erwägung 2.3
2.3.1 Das richterliche Prüfprogramm bei einem Entlassungsges ...
2.3.2 Mit der Durchsetzungshaft soll nach Art. 78 Abs. 1 AuG "der ...
2.3.3 Art. 75 Abs. 1 lit. f AuG sieht vor, dass wer sich rechtswi ...
2.3.4 Dies ist nicht möglich. Die Ausschaffungshaft ist zul& ...
2.3.5 Die Aufrechterhaltung der Durchsetzungshaft ist demnach nic ...

Bearbeitung, zuletzt am 26.04.2024, durch:
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