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Informationen zum Dokument  BGE 140 II 298  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
2. Mit dem kantonalen Verfahrensrecht hat sich das Bundesgericht  ...
3. Der Bezirksrat ist mit seinem Beschluss vom 26. September 2012 ...
4. Die Vorinstanz hat ausgeführt, auf das vorliegende Verfah ...
5. Nach Art. 404 Abs. 1 ZPO gilt für Verfahren, welche bei I ...
5.1 Der Gesetzgeber ging bei der übergangsrechtlichen Regelu ...
5.2 Nach Art. 404 Abs. 1 ZPO gilt für Verfahren, die bei Ink ...
5.3 Vorliegend geht es nicht um ein zivilrechtliches Verfahren, w ...
5.4 Das erstinstanzliche Verwaltungsverfahren zielt auf den Erlas ...
5.5 In casu bestand zwischen den Parteien seit längerem ein  ...
6. Bei dieser Rechtslage erweist sich die Feststellung der Vorins ...

Bearbeitung, zuletzt am 26.04.2024, durch:
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