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Informationen zum Dokument  BGE 140 II 233  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
Erwägung 3
Erwägung 3.1
3.1.1 Der Geltungsbereich des Bundesgesetzes vom 4. Oktober 1991  ...
3.1.2 Wer landwirtschaftliche Gewerbe oder Grundstücke erwer ...
3.1.3 Die Bewilligung kann mit Auflagen erteilt werden (Art. 64 A ...
Erwägung 3.2
3.2.1 Die Definition der Selbstbewirtschaftung im bäuerliche ...
3.2.2 Nach Lehre und Rechtsprechung erfüllen juristische Per ...
3.2.3 Lehre und Rechtsprechung anerkennen juristische Personen al ...
3.2.4 Veräussert eine juristische Person landwirtschaftliche ...
3.3 Als landwirtschaftliches Gewerbe gilt eine Gesamtheit von lan ...
3.4 Die Bestimmungen über die landwirtschaftlichen Gewerbe g ...
Erwägung 4
4.1 Vorliegend ist nicht bestritten, dass die streitbetroffenen G ...
4.2 Die Vorinstanz hat die Bewilligung mit folgender Begründ ...
4.3 Die Beschwerdeführer kritisieren, die Vorinstanz gehe vo ...
4.4 Während das Amt für Landwirtschaft noch davon ausge ...
4.5 Es ist offensichtlich, dass das Grundstück Q., zu Baulan ...
4.6 Zutreffend ist allerdings auch die Auffassung der Beschwerdef ...
5. So oder anders kann aber - wie sich aus dem Folgenden ergibt - ...
5.1 Eine Gesetzesumgehung besteht darin, dass ein gesetzliches Ve ...
5.2 Vorliegend wird dem Beschwerdeführer 2 von keiner Seite  ...
5.3 In Bezug auf den in der Bauzone gelegenen Teil des Grundst&uu ...
5.4 In Bezug auf die übrigen Grundstücke bzw. das verbl ...
5.5 Die Vorinstanz geht davon aus, dass - sofern das Hauptaktivum ...
Erwägung 5.6
5.6.1 Das genannte Bewilligungsverfahren steht denn auch im Fokus ...
5.6.2 Aufgrund der anspruchsbegründend ausgestalteten Erwerb ...

Bearbeitung, zuletzt am 27.04.2024, durch:
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