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Informationen zum Dokument  BGE 140 II 16  Materielle Begründung

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5. Besprechungen:

6. Zitiert in Literatur:

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7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
Erwägung 2
2.1 Nach Art. 1 Abs. 1 lit. c des Bundesgesetzes vom 27. Juni 197 ...
2.2 Kapital bildende Lebensversicherungsverträge haben typis ...
2.3 Gemäss Art. 36 Abs. 2 des Bundesgesetzes vom 17. Dezembe ...
Erwägung 3
3.1 Die Beschwerdeführerin bestreitet den grössten Teil ...
3.2 Das dem vorliegenden Beschwerdeverfahren zu Grunde liegende V ...
3.3 Unbestrittenermassen wird das Guthaben, das sich auf dem &Uum ...
3.3.1 Die Vorinstanz hat diese Frage in Übereinstimmung mit  ...
3.3.2 Die Beschwerdeführerin hält dagegen, es liege kei ...
3.4 Die Auffassung der ESTV und der Vorinstanz vermag bei nä ...
3.4.1 Der Beschwerdeführerin ist vorab zuzustimmen, dass im  ...
3.4.2 Allerdings führt auch eine wirtschaftliche Betrachtung ...
3.4.3 Die hier im Vordergrund stehende zivilrechtliche Betrachtun ...
3.4.3.1 Die Vorinstanz hat dazu ausgeführt, die Übersch ...
3.4.3.2 Dieser Argumentation ist entgegenzuhalten, dass gemä ...
3.4.3.3 Der Vorinstanz kann auch nicht gefolgt werden, wenn sie a ...
3.4.3.4 Sodann entspricht es der bundesgerichtlichen Praxis, dass ...
3.5 Daraus ergibt sich, dass die hier zu beurteilende Verwendung  ...

Bearbeitung, zuletzt am 26.04.2024, durch:
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