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Informationen zum Dokument  BGE 139 II 534  Materielle Begründung

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7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
1. Am 1. Juli 2010 ist das Bundesgesetz vom 12. Juni 2009 üb ...
Erwägung 2
2.1 Nach Art. 3 STEG dürfen technische Einrichtungen und Ger ...
2.2 Der Vollzug des Gesetzes obliegt, unter dem Vorbehalt der Zus ...
Erwägung 3
3.1 Vorinstanz und SVTI erblicken eine Mangelhaftigkeit der Feuer ...
3.2 Wäre die fehlende Angabe des Herstellungsjahrs ein rein  ...
Erwägung 4
4.1 Die Beschwerdeführerin bestreitet nicht, dass ein Teil d ...
4.2 Nach Art. 3 STEG dürfen technische Einrichtungen und Ger ...
4.3 Der SVTI und das Departement für Wirtschaft, Bildung und ...
4.4 Die Frage stellt sich analog im Rahmen des Produktehaftpflich ...
4.5 Produktesicherheits- und Produktehaftpflichtrecht benütz ...
4.6 Als Zwischenergebnis ist somit festzuhalten, dass bei einem F ...
Erwägung 5
5.1 Im Eventualstandpunkt macht die Beschwerdeführerin gelte ...
5.2 Dieser Auffassung kann nicht ohne weiteres gefolgt werden: Di ...
5.3 Fraglich ist indes, inwieweit ein Rückruf überhaupt ...
5.4 Die Beschwerdeführerin macht insbesondere als Novum gelt ...
5.4.1 Nach Art. 99 Abs. 1 BGG dürfen neue Tatsachen und Bewe ...
5.4.2 Im Rahmen der Verhältnismässigkeitsprüfung i ...
5.4.3 Infolge der aufschiebenden Wirkung der Beschwerde an das Bu ...
5.4.4 Grundsätzlich soll ein an sich rechtmässiger Verw ...

Bearbeitung, zuletzt am 23.04.2024, durch:
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