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Informationen zum Dokument  BGE 139 II 185  Materielle Begründung

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6. Zitiert in Literatur:

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7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
4. Rechtliche Ausgangslage ...
4.1 Für das KKW Mühleberg waren die früheren Betri ...
4.2 Wer eine Kernanlage betreiben will, braucht eine Betriebsbewi ...
4.3 Die Betriebsbewilligung kann befristet werden (Art. 21 Abs. 2 ...
4.4 Während des Betriebs ist der Bewilligungsinhaber fü ...
5. Beurteilung durch die Vorinstanz ...
5.1 Die Vorinstanz erkannte (angefochtenes Urteil Sachverhalt lit ...
5.2 Die Vorinstanz legte sodann mit polizeilicher Begründung ...
5.2.1 Zur Begründung erwog sie zunächst, der Wortlaut d ...
5.2.2 Sodann prüfte die Vorinstanz selber, ob die Betriebsbe ...
5.2.2.1 Der Kernmantel weise Risse auf, die mit Zugankern gesiche ...
5.2.2.2 Bedeutsam sei sodann die Erdbebensicherheit, vor allem be ...
5.2.2.3 Weiter bestehe gemäss Beurteilung durch das ENSI kei ...
5.2.3 Die Vorinstanz folgerte, es seien bedeutsame Sicherheitsasp ...
6. Rügen der Beschwerdeführer ...
9. Zuständigkeiten von Bewilligungs-, Aufsichts- und Rec ...
9.1 Da die bisherige Betriebsbewilligung befristet war und diese  ...
9.2 Gesetzlich vorgesehen ist aber auch, dass die Prüfung de ...
9.3 Die genannten Grundsätze in Bezug auf die Berücksic ...

Bearbeitung, zuletzt am 29.04.2024, durch:
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