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Informationen zum Dokument  BGE 138 II 251  Materielle Begründung

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6. Zitiert in Literatur:

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7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
Erwägung 2
2.1 Bei der Mehrwertsteuer schweizerischer Ausgestaltung handelt  ...
2.2 Fällt eine Leistung, d.h. die Lieferung eines Gegenstand ...
Erwägung 2.3
2.3.1 Neben der meist unstreitigen formell-quantitativen Komponen ...
2.3.2 Dem Spannungsverhältnis waren sich Bundesrat und Parla ...
2.3.3 Die Auslegung von Mehrwertsteuernormen folgt den üblic ...
2.3.4 Vor dem Hintergrund der Allgemeinheit der Mehrwertbesteueru ...
Erwägung 2.4
2.4.1 Das Bundesgericht hatte sich bislang zur Frage noch nicht z ...
2.4.2 Die Frage der Selbständigkeit stellt sich einzig bei n ...
2.4.3 Art. 17 Abs. 1 aMWSTV lässt, anders als neurechtlich A ...
Erwägung 2.5
2.5.1 Das Mehrwertsteuerrecht der Europäischen Union kann be ...
2.5.2 Der EuGH konnte sich in seiner Rechtsprechung zu Art. 4 der ...
2.5.3 Nach der weitergeführten Wellcome -Praxis kommt es bei ...
2.6 In Art. 10 Abs. 4 aMWSTV, ebenso wie in Art. 11 Abs. 4 des Bu ...
Erwägung 4
4.1 In rechtlicher Hinsicht wirft der Beschwerdeführer der V ...
4.2 Zur Erreichung des übergeordneten Ziels der Allgemeinhei ...
4.3 Der Beschwerdeführer bestreitet in grundsätzlicher  ...
4.3.1 Hierzu führt er aus, anders als dies im Handel typisch ...
4.3.2 In der bundesgerichtlichen Rechtsprechung zur direktsteuerl ...
4.3.3 Der Beschwerdeführer qualifiziert sein Verhalten als b ...
4.4 Weiter bestreitet der Beschwerdeführer das Vorliegen ein ...
4.4.1 Er trägt hierzu vor, der im Jahr 2000 erzielte Umsatz  ...
4.4.2 Soweit der Beschwerdeführer seine subjektive Mehrwerts ...
4.4.3 Die Nachhaltigkeit ist Tatbestandselement der gewerblichen/ ...
4.4.4 Der Beschwerdeführer ist unbeschränkt haftender G ...
4.5 Führte die Veräusserung eines Teils der Kunstsammlu ...

Bearbeitung, zuletzt am 26.04.2024, durch:
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