VerfassungsgeschichteVerfassungsvergleichVerfassungsrechtRechtsphilosophie
ÜbersichtWho-is-WhoBundesgerichtBundesverfassungsgerichtVolltextsuche...

Informationen zum Dokument  BGE 138 II 77  Materielle Begründung

1. Bearbeitung
    Texterfassung:  [nicht verfügbar]
    Formatierung:  [nicht verfügbar]
    Revision:  [nicht verfügbar]

2. Abruf & Rang

3. Zitiert durch:

4. Zitiert selbst:

5. Besprechungen:

6. Zitiert in Literatur:

    [nicht verfügbar]
7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
3. Im Folgenden ist zunächst zu prüfen, inwieweit das r ...
3.1 Grundsätzlich ist nicht zu beanstanden, dass die Sch&aum ...
3.2 Die Beauftragung eines Fachrichters unterliegt nicht den Rege ...
3.3 Vorliegend wurden den Parteien die Namen sämtlicher mit  ...
3.4 Näher zu prüfen ist, wann die Parteien über di ...
3.4.2 Zusammenfassend ist festzuhalten, dass zum Zeitpunkt der Au ...
3.4.3 Zweckmässigerweise hätte die Information schon vo ...
4. Nach der Rechtsprechung kann eine Verletzung des rechtlichen G ...
4.1 (Zusammenfassung: Gewährung des rechtlichen Gehörs  ...
4.2 Den Enteignern ist einzuräumen, dass das Bundesverwaltun ...
4.2.1 Entscheidend ist aber nicht, welche Formel vom Bundesverwal ...
4.2.2 Zur Angemessenheitsprüfung gemäss Art. 49 lit. c  ...
4.3 Das Bundesverwaltungsgericht entschied sich für eine Hei ...
5. Schliesslich rügen die Enteigner eine Verletzung des Ansp ...
5.1 Das Bundesverwaltungsgericht verwies auf die bundesgerichtlic ...
5.2 Diese Ausführungen lassen keine Verletzung von Bundesrec ...
5.3 Zusammenfassend ist festzuhalten, dass sich die formellen R&u ...
6. Materiell ist zwischen den Parteien streitig, nach welchem Mod ...
6.1 Bis zum 31. Dezember 2006 beurteilte das Bundesgericht gem&au ...
6.2 In Literatur und Rechtsprechung wird die Frage, ob die Entsch ...
6.3 Für kantonalrechtliche Enteignungen hat das Bundesgerich ...
6.4 Vorliegend ist ein Modell für die schematische Beurteilu ...
7. Zur Berechnung des Einflusses des Fluglärms auf den Wert  ...
7.1 Das Modell ESchK basiert auf der Datenbank der IAZI AG, der u ...
7.2 Das von den Enteignern in Auftrag gegebene Modell MIFLU II be ...
7.3 Beide Modelle verwenden somit die hedonische Methode (oder Me ...
8. Die Enteigner kritisieren in erster Linie, das auf Transaktion ...
8.1 Das Bundesverwaltungsgericht ging davon aus, dass hedonische  ...
8.2 Die Enteigner halten dagegen - gestützt auf Gutachten vo ...
8.4 An der Instruktionsverhandlung vor dem Bundesverwaltungsgeric ...
8.5 Unstreitig ist, dass die hedonischen Indizes der IAZI AG in d ...
8.5.1 Vorliegend ist zu beachten, dass der Auftrag im Rückwe ...
8.5.2 Bereits aufgrund des verbindlichen Rückweisungsentsche ...
8.5.3 (Zusammenfassung: Die Nichtberücksichtigung der Mietei ...
9. Die Enteigner rügen weiter, das Modell ESchK basiere mit  ...
9.1 Das Bundesverwaltungsgericht ging davon aus, es bestehe keine ...
9.3 Zwar besteht Einigkeit darüber, dass der Fluglärmei ...
9.4 Das Modell ESchK beruht auf Transaktionen aus der gesamten Sc ...
9.5 (Zusammenfassung: Zu den Einwänden der Enteigner zur Rep ...

Bearbeitung, zuletzt am 23.04.2024, durch:
© 1994-2024 Das Fallrecht (DFR).