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Informationen zum Dokument  BGE 136 II 337  Materielle Begründung

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6. Zitiert in Literatur:

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7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
Erwägung 2
2.1 Mit Art. 36quater der alten Bundesverfassung (aBV), angenomme ...
2.2 Gestützt auf den genannten Art. 36quater aBV (Art. 85 BV ...
2.3 Gestützt auf das Schwerverkehrsabgabegesetz sowie das Ve ...
Erwägung 3
3.1 Streitgegenstand im vorliegenden Verfahren bildet im Wesentli ...
3.2 In ihrem Einspracheentscheid vom 26. Juni 2008 kam die Eidgen ...
3.3 Das Bundesverwaltungsgericht kommt im angefochtenen Urteil im ...
3.4 In ihrer Beschwerde ans Bundesgericht macht die Eidgenös ...
Erwägung 4
4.1 Vorweg ist in Übereinstimmung mit dem Urteil der Vorinst ...
4.2 In welchem Verhältnis das (spezialgesetzliche) Kostendec ...
Erwägung 5
5.1 Aus dem verfassungsrechtlichen Legalitätsprinzip folgt,  ...
5.2 Art. 7 SVAG stellt den Ertrag der Schwerverkehrsabgabe den un ...
5.3 Das Schwerverkehrsabgabegesetz enthält keine Definition  ...
5.4 Nach der vorgenannten Studie des ARE zu den Staukosten des St ...
5.5 Im angefochtenen Urteil geht das Bundesverwaltungsgericht dav ...
5.6 Nach dem Gesagten ergibt sich somit, dass das Bundesverwaltun ...
Erwägung 6
6.1 Heisst das Bundesgericht die Beschwerde gut, so entscheidet e ...
6.2 Soweit sich die Vorbringen darin erschöpften, den Berech ...
6.3 Was die kritisierte Erhöhung des Kostensatzes pro Tonne  ...
6.4 Es trifft zu, dass aufgrund der Kausalhaftung des Motorfahrze ...
6.5 Im Weiteren wird gerügt, dass im Rahmen der Berechnung d ...
6.6 Nach dem Gesagten vermögen die Vorbringen des Beschwerde ...

Bearbeitung, zuletzt am 20.04.2024, durch:
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