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Informationen zum Dokument  BGE 136 II 5 - Praxisänderung Metock  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
Erwägung 1
1.1 Nach Art. 83 lit. c Ziff. 2 BGG ist die Beschwerde in öf ...
1.2 Am 1. Januar 2008 ist das Bundesgesetz vom 16. Dezember 2005  ...
1.3 Die Beschwerdeführerin verfügt über die Nieder ...
1.4 Mit der Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenhe ...
Erwägung 2
2.1 Die Beschwerdeführer machen in verschiedener Hinsicht ge ...
2.2 Im angefochtenen Entscheid hält die Vorinstanz fest, die ...
2.3 Die Beschwerdeführer rügen, die kantonalen Instanze ...
2.4 Nach Art. 105 Abs. 2 BGG kann das Bundesgericht die auf einem ...
Erwägung 3
3.1 Der Regierungsrat und das Verwaltungsgericht des Kantons Z&uu ...
3.2 Nach Art. 7 lit. d FZA regelt das Freizügigkeitsabkommen ...
3.3 Nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichts muss si ...
3.4 Gemäss Art. 16 Abs. 2 FZA ist für die Anwendung des ...
3.5 Der EuGH hielt im Entscheid Akrich fest, die Regelung der Ver ...
3.6 Das Urteil Metock stützt sich im Unterschied zum Entsche ...
3.6.1 Für die Auslegung des Freizügigkeitsabkommens nic ...
3.6.2 Das Urteil Metock erging nach der Unterzeichnung des Freiz& ...
3.6.3 Gewiss hatte der EuGH bei der Beurteilung der Rechtssache M ...
3.6.4 Die erwähnten Zusammenhänge gehen auch aus der Re ...
3.6.5 Schliesslich wird auch im Schrifttum, soweit ersichtlich, e ...
3.7 Den Gründen für die Änderung der Rechtsprechun ...
Erwägung 4
4.1 Gemäss Art. 5 Abs. 1 Anhang I FZA dürfen die durch  ...
4.2 Nach der an die Praxis des EuGH angeglichenen Rechtsprechung  ...
4.3 Der Beschwerdeführer wurde in den Jahren 1998 und 2000 z ...
4.4 Der Beschwerdeführer verbrachte die ersten 27 Jahre sein ...
4.5 Sind damit die Voraussetzungen für die Beschränkung ...
Erwägung 5
5.1 Die Beschwerde erweist sich als begründet und ist gutzuh ...

Bearbeitung, zuletzt am 26.04.2024, durch: Philippe Dietschi
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