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Informationen zum Dokument  BGE 135 II 38  Materielle Begründung

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6. Zitiert in Literatur:

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7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
Erwägung 1
1.1 Die Beschwerde richtet sich gegen einen verfahrensabschliesse ...
1.2 Streitgegenstand ist einzig, ob das Bundesverwaltungsgericht  ...
Erwägung 2
2.1 Gemäss Art. 102 BV stellt der Bund die Versorgung des La ...
2.2 Nach Art. 3 Abs. 1 des Bundesgesetzes vom 8. Oktober 1982 &uu ...
2.3 Die Pflichtlagerhaltung untersteht der Kontrolle durch das Bu ...
2.4 Im vorliegenden Streitfall geht es in der Sache um Genehmigun ...
Erwägung 3
3.1 Nach der Rechtsschutzbestimmung von Art. 38 LVG kann gegen Ve ...
3.2 Angefochten sind hier weder Verfügungen der Bereiche ode ...
3.3 Mit Blick auf Art. 39 LVG kommt höchstens der Tatbestand ...
Erwägung 4
4.1 Gemäss Art. 31 des Bundesgesetzes vom 17. Juni 2005 &uum ...
4.2 Das Bundesverwaltungsgericht geht davon aus, vorliegend sei n ...
4.3 Verfügungen und Erlasse zählen zu den staatlichen H ...
4.4 Als staatliche Hoheitsakte ergehen Erlasse und Verfügung ...
4.5 Bei der Beschwerdeführerin handelt es sich um eine grund ...
4.6 Selbst wenn den Reglementen der Beschwerdeführerin Erlas ...
4.7 Beispiele für die Anfechtbarkeit von Entscheiden üb ...
4.8 Steht somit die Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht of ...
4.9 Demnach hat das Bundesamt seinen Genehmigungswiderruf zu Rech ...

Bearbeitung, zuletzt am 18.04.2024, durch:
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