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Informationen zum Dokument  BGE 134 II 223  Materielle Begründung

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6. Zitiert in Literatur:

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7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
2. Umstritten ist die Rechtsfrage, welche Informationen ein Spons ...
3. Diese Ausführungen sind aus der Sicht der Beschwerdef&uum ...
3.1 Als Sponsoring gilt die Beteiligung einer natürlichen od ...
3.2 Das Sponsoring dient dem langfristigen Imagegewinn und ist ni ...
Erwägung 3.3
3.3.1 Der Aufsichtspraxis und den Sponsoring-Richtlinien des BAKO ...
3.3.2 An diesem Sponsoring-Verständnis hat der Gesetzgeber i ...
3.4 Vor diesem Hintergrund rechtfertigt es sich nicht, im vorlieg ...
3.4.1 Die Definition der Werbung in Art. 11 Abs. 1 RTVV 1997[AS19 ...
3.4.2 Bei der Bezeichnung "SEAT auto emoción" handelt es s ...
3.4.3 In dieser (untergeordneten) Werbebeschränkung liegt ke ...
3.4.4 Soweit die Beschwerdeführerin einwendet, dass der Clai ...
4. Es ist einzuräumen, dass sich die derzeitige aufsichtsrec ...
4.1 Die seit dem 18. Dezember 2007 in Kraft stehende Richtlinie 2 ...
4.2 Die im Hinblick hierauf allenfalls erforderlichen Korrekturen ...
Erwägung 5
5.1 Zusammengefasst ergibt sich, dass Art. 19 Abs. 3 RTVG 1991 bz ...

Bearbeitung, zuletzt am 29.03.2024, durch:
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