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Informationen zum Dokument  BGE 133 II 384  Materielle Begründung

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7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
2. Das Verwaltungsgericht hat den umstrittenen Sicherungsentzug h ...
3. Entsprechend dem Aufbau des angefochtenen Entscheids ist vorwe ...
3.1 Eine Grundvoraussetzung für die Erteilung des Führe ...
3.2 Das formelle Gesetz setzt eine Unterscheidung der Führer ...
3.3 Vorliegend geht es um die höhere Führerausweiskateg ...
3.4 Im Hinblick auf die medizinischen Mindestanforderungen enthal ...
3.5 Psychologische Aspekte der Fahreignung sind - ausserhalb der  ...
3.6 Mit welchen Massstäben die Fahreignung aus psychophysisc ...
3.7 Es ist denkbar, dass selbst ein an sich gesunder Mensch der e ...
3.8 Zusammengefasst bestehen genügende gesetzliche Grundlage ...
4. Der vom Verwaltungsgericht bejahte konkrete Sicherungsentzug b ...
4.1 Der gesamte verkehrsmedizinische und -psychologische Begutach ...
Erwägung 4.2
4.2.1 Das Verwaltungsgericht hat beim Beschwerdeführer, gest ...
4.2.2 Nach Art. 97 Abs. 1 des Bundesgesetzes vom 17. Juni 2005 &u ...
4.2.3 Wie jedes Beweismittel unterliegen auch Gutachten der freie ...
4.2.4 Das Verwaltungsgericht hat eingehend begründet, weshal ...
Erwägung 4.3
4.3.1 Zur Hauptsache wendet sich der Beschwerdeführer dagege ...
4.3.2 Es kann hier offenbleiben, ob der automobilistische Leumund ...
4.3.3 Der Beschwerdeführer absolvierte bei der verkehrspsych ...
4.3.4 Die Gutachterin hat auf die Frage nach allfälligen Beh ...
4.3.5 Obwohl der Sicherungsentzug der Kategorie D1 den Beschwerde ...
5. Was den Ausweis der Kategorie B betrifft, bleibt zu prüfe ...
Erwägung 5.1
5.1.1 Diesbezüglich wird im angefochtenen Entscheid erwogen, ...
5.1.2 Auch gegen die soeben genannten Feststellungen erhebt der B ...
Erwägung 5.2
5.2.1 Das Verwaltungsgericht ging unter Hinweis auf VOLKER DITTMA ...
5.2.2 Bei der gegebenen Sachlage (vgl. E. 5.1 hiervor) besteht ei ...
5.3 Damit erweist sich der angefochtene Entscheid auch im Hinblic ...

Bearbeitung, zuletzt am 19.04.2024, durch:
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