1. Bearbeitung
2. Abruf & Rang
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4. Zitiert selbst:
5. Besprechungen:
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6. Zitiert in Literatur:
7. Markierte Gliederung:
Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
Erwägung 2
Erwägung 2.1
2.1.1 Nach Art. 58 Abs. 2 des Bundesgesetzes vom 21. Juni 1991 &u ...
2.1.2 Die Problematik, ob im Werbefernsehen ausgestrahlte Sendung ...
2.1.3 Die entsprechenden Abgrenzungen fielen in der Praxis nicht ...
Erwägung 2.2
2.2.1 Die Unabhängige Beschwerdeinstanz nahm vorliegend an, ...
2.2.2 Die UBI war somit kompetent, zu prüfen, ob die beansta ...
3. (...) ...
Erwägung 4
4.1 Die Unabhängige Beschwerdeinstanz knüpfte im angefo ...
4.2 Zu den vorliegend umstrittenen Werbespots führte die UBI ...
Erwägung 5
5.1 Nach Art. 6 Abs. 1 Satz 2 RTVG 1991 sind Sendungen unzulä ...
5.2 Ähnliche Regeln wie Art. 6 RTVG 1991 (sowie neu Art. 4 R ...
5.2.1 Nach dem Europäischen Übereinkommen vom 5. Mai 19 ...
5.2.2 Die EG-Fernsehrichtlinie, welche für die Schweiz nicht ...
Erwägung 5.3
5.3.1 Der Beschwerdeführerin ist zuzugestehen, dass es bishe ...
5.3.2 Nicht nur als sittlich verpönt, sondern als strafbar g ...
5.3.3 Art. 6 Abs. 1 RTVG 1991 wurde nach den Ausführungen de ...
6. Die UBI hat zu Recht an diese Grundsätze angeknüpft ...
6.1 Entgegen den Einwendungen der Beschwerdeführerin hat sie ...
6.2 Die pornographische Wirkung wird durch die krude Sprache zu d ...
6.3 Wenn die Beschwerdeführerin kritisiert, die UBI schliess ...
6.4 Die Kritik der Beschwerdeführerin, sie werde durch das r ...
Erwägung 6.5
6.5.1 Soweit die Beschwerdeführerin geltend macht, der Jugen ...
6.5.2 Zwar haben in erster Linie die Eltern dem Konsum von Medien ...
6.6 Die UBI ist davon ausgegangen, die Beschwerdeführerin ha ...
7. Zusammenfassend ergibt sich damit, dass der angefochtene Entsc ...
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