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Informationen zum Dokument  BGE 132 II 240  Materielle Begründung

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5. Besprechungen:

6. Zitiert in Literatur:

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7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
2. Nach Art. 11 Abs. 1 lit. b der Verordnung vom 6. Oktober 1997  ...
Erwägung 3
Erwägung 3.1
3.1.1 Lotterien und lotterieähnliche Veranstaltungen sind un ...
3.1.2 Als Einsatz im Sinne der Lotteriegesetzgebung gilt der Verm ...
Erwägung 3.2
3.2.1 Im vorliegenden Fall kann der TV-Zuschauer versuchen, die W ...
3.2.2 Hieran ändert - entgegen den Einwänden der Beschw ...
3.2.3 Die umstrittenen Spiele sind aufgrund ihrer Anlage für ...
3.3 Da - was die Beschwerdeführerin nicht bestreitet - bei i ...
4. Der Widerruf rechtfertigte sich auch, soweit er gestützt  ...
4.1 Nach den Besonderen Nutzungsbedingungen des BAKOM in den Zute ...
Erwägung 4.2
4.2.1 Die Beschwerdeführerin bestreitet nicht, dass einzelne ...
4.2.2 Soweit die Beschwerdeführerin geltend macht, es sei -  ...
4.3 Die Beschwerdeführerin verstiess schliesslich auch insof ...
4.3.1 Mit der Preisbekanntgabeverordnung soll aus lauterkeits- un ...
4.3.2 Dies war hier nicht der Fall: Mit der gewählten Anschr ...
4.3.3 Bei Spielen der vorliegenden Art ist die vom Konsumenten f& ...
4.3.4 Ziel der Beschwerdeführerin ist es, möglichst vie ...

Bearbeitung, zuletzt am 25.04.2024, durch:
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