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Informationen zum Dokument  BGE 132 II 200  Materielle Begründung

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4. Zitiert selbst:

5. Besprechungen:

6. Zitiert in Literatur:

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7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
Erwägung 1
1.1 Gemäss Art. 66 Abs. 1 HMG kann das Institut alle Verwalt ...
1.2 Nach Art. 9 Abs. 2 lit. c HMG brauchen Arzneimittel keine Zul ...
1.3 Die Rekurskommission ist zum Schluss gelangt, dass die intere ...
1.4 Laut Rekurskommission gelten als "Formel" im Sinne von Art. 9 ...
1.5 Die Beschwerdeführerin ist der Auffassung, der Begriff d ...
1.6 Bei der Gesetzesauslegung kommt es abgesehen vom Wortlaut und ...
Erwägung 1.7
1.7.1 Das Heilmittelgesetz und die Materialien enthalten keine au ...
1.7.2 Sodann werden "Hausspezialitäten" in Art. 14 Abs. 1 li ...
1.7.3 Die in Art. 9 Abs. 2 lit. a bis c HMG geregelten Ausnahmen  ...
1.7.4 Nach dem Gesagten stellt - entgegen der Ansicht der Beschwe ...
1.8 Zu prüfen bleibt, was zu der "Formel" gehört. ...
1.8.1 Wie die Beschwerdeführerin selber ausführt, spiel ...
1.8.2 Es fragt sich noch, ob auch Hilfsstoffe zur Formel gehö ...
1.9 Aufgrund der vorstehenden Ausführungen erfüllen die ...
1.10 Damit sind die Voraussetzungen eines auf Art. 9 Abs. 2 lit.  ...

Bearbeitung, zuletzt am 27.04.2024, durch:
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