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Informationen zum Dokument  BGE 132 II 188 - Häcki-Barmettler  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Auszug aus den Erwägungen:
Erwägung 1
1. ...
1.1 Die Verwaltungsgerichtsbeschwerde ist zulässig gegen Ver ...
1.2 Die Verwaltungsgerichtsbeschwerde an das Bundesgericht im Sin ...
1.3 Nach der Rechtsprechung ist gegen Entscheide über die Fe ...
1.4 Die Einwohnergemeinde Engelberg macht zu Recht geltend, der a ...
1.5 Gemäss Art. 34 Abs. 2 RPG sind die Gemeinden zur Beschwe ...
Erwägung 2
2. ...
2.1 Nach Art. 104 lit. a OG kann mit Verwaltungsgerichtsbeschwerd ...
2.2 Das Bundesgericht darf in Fällen wie dem vorliegenden we ...
Erwägung 3
3. ...
3.1 Die Festsetzung der Entschädigung für materielle En ...
3.1.1 Gemäss Art. 13 Abs. 2 des kantonalen Gesetzes übe ...
3.1.2 Diese Bestimmungen werden in der publizierten Rechtsprechun ...
3.1.3 Aus der beschriebenen Rechtslage soll sich nach den Ausf&uu ...
3.2 Das Verfahren für die Beurteilung von Entschädigung ...
3.3  Bei den im vorliegenden Fall umstrittenen Entschäd ...
3.4 Die Ausführungen im angefochtenen Entscheid, die sich au ...
3.4.1 Es ist unbestritten, dass das Obwaldner Recht keine Beschwe ...
3.4.2 Weder die negative Feststellungsklage noch die von der Besc ...
3.5 Für die Beurteilung eines Rechtsmittels gegen den Entsch ...
3.6 In Bezug auf die vorliegende Angelegenheit ergibt sich, dass  ...
Erwägung 4
4. Zusammenfassend ergibt sich, dass das Klageverfahren, wie es i ...

Bearbeitung, zuletzt am 27.04.2024, durch: Sabiha Akagündüz, A. Tschentscher
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