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Informationen zum Dokument  BGE 131 II 710  Materielle Begründung

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5. Besprechungen:

6. Zitiert in Literatur:

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7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
Erwägung 1
1.1 Seit dem 1. Januar 2001 ist die den Kantonen zur Anpassung ih ...
1.2 Das Bundesgericht prüft bei der Verwaltungsgerichtsbesch ...
2. Art. 11 Abs. 1 StHG lautet wie folgt: ...
3. Gemäss dieser kantonalen Regelung werden im Kanton Aargau ...
Erwägung 4
4.1 Ausgangspunkt jeder Auslegung bildet der Wortlaut der Bestimm ...
4.2 Gemäss Art. 11 Abs. 1 Satz 1 StHG ist die Steuer fü ...
4.3 In der vorherrschenden Doktrin wird die steuerliche (tariflic ...
4.4 Das Bundesgericht hat sich in BGE 131 II 697 mit der Auslegun ...
5. Damit ist jedoch die Frage noch nicht beantwortet, ob Art. 11  ...
5.1 Art. 11 Abs. 1 StHG regelt zwei Tatbestände: Erstens bes ...
5.2 Auch aus den Materialien folgt keine derartige Beschränk ...
5.3 Im Recht der direkten Bundessteuer ist in der Doktrin unbestr ...
5.4 Diese Auslegung von Art. 36 Abs. 2 DBG ist bei der Interpreta ...

Bearbeitung, zuletzt am 27.04.2024, durch:
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