VerfassungsgeschichteVerfassungsvergleichVerfassungsrechtRechtsphilosophie
ÜbersichtWho-is-WhoBundesgerichtBundesverfassungsgerichtVolltextsuche...

Informationen zum Dokument  BGE 131 II 680  Materielle Begründung

1. Bearbeitung
    Texterfassung:  [nicht verfügbar]
    Formatierung:  [nicht verfügbar]
    Revision:  [nicht verfügbar]

2. Abruf & Rang

3. Zitiert durch:

4. Zitiert selbst:

5. Besprechungen:

6. Zitiert in Literatur:

    [nicht verfügbar]
7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
1. Wer einen Geschicklichkeits- oder Glücksspielautomaten in ...
Erwägung 2
2.1 Mit der Verwaltungsgerichtsbeschwerde kann die Verletzung von ...
2.2 Die Beschwerdeführerin kritisiert, der rechtserhebliche  ...
Erwägung 2.3
2.3.1 Die Rekurskommission hat in ihrem Entscheid festgehalten, d ...
2.3.2 In Rechtsprechung und Doktrin ist anerkannt, dass eine Rech ...
2.3.3 Die Spielbankenkommission ist wie die Banken- oder die Komm ...
2.3.4 Das Bundesgericht verfährt bei seinem Entscheid grunds ...
Erwägung 3
3.1 Beim Spiel "Hot Time" sind vier leere Kästchen mit je ne ...
Erwägung 4
4.1 Als Glücksspielautomat, der seit dem 31. März 2005  ...
4.2 Nach Art. 1 der Verordnung des EJPD vom 13. März 2000 &u ...
4.3 Da mit der Neuformulierung der Departementsverordnung inhaltl ...
Erwägung 5
5.1 Die Vorinstanzen gingen davon aus, dass es sich beim Spielaut ...
Erwägung 5.2
5.2.1 Die Frage, wann der gegen Leistung eines Einsatzes in Aussi ...
5.2.2 In zwei Entscheiden aus dem Jahr 2000 hat das Bundesgericht ...
5.2.3 In einem neueren Urteil hat das Bundesgericht diese Rechtsp ...
Erwägung 5.3
5.3.1 Die Abgrenzung zwischen Glücksspiel- und Geschicklichk ...
5.3.2 Das Spiel mit dem Gerät "Hot Time" erfordert gemä ...
5.3.3 Zwar ist das Symbolangebot zufällig, weshalb nicht aus ...
5.3.4 Die Spielbankenkommission weist in ihrer Vernehmlassung dar ...
5.3.5 Soweit die Rekurskommission ihrerseits global auf die Ausf& ...
Erwägung 6
6.1 Die Beschwerde ist daher gutzuheissen und der angefochtene En ...

Bearbeitung, zuletzt am 29.03.2024, durch:
© 1994-2024 Das Fallrecht (DFR).