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Informationen zum Dokument  BGE 131 II 103  Materielle Begründung

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7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
2. Umstritten ist insbesondere, ob der geänderte Gestaltungs ...
2.1 Die Luftreinhalte-Verordnung unterscheidet Emissionsbegrenzun ...
2.1.1 Gemäss den Angaben in Kap. 3 des Umweltverträglic ...
2.1.2 Demnach handelt es sich beim vergrösserten Einkaufszen ...
2.2 Es ist unbestritten, dass das Einkaufszentrum in einem lufthy ...
2.3 Umstritten ist, ob es sich beim Einkaufszentrum um einen &uum ...
2.4 Streitgegenstand ist ein Gestaltungsplan. Gemäss §  ...
2.4.1 Als (Sonder-)Nutzungsplan legt der Gestaltungsplan Randbedi ...
2.4.2 Der Regierungsrat hat im Beschwerdeentscheid die maximal zu ...
Erwägung 2.5
2.5.1 Wenn, wie hier, eine Vielzahl von Anlagen die überm&au ...
2.5.2 Der Kanton Schwyz hat 1990 einen ersten Massnahmenplan zur  ...
2.5.3 Am 11. April 2000 erliess der Regierungsrat des Kantons Sch ...
2.5.4 Die Konkretisierung der Massnahme M2b hat sich verzöge ...
3. Der Beschwerdeführer rügt, die für das Erweiter ...
3.1 Aufgabe des Massnahmenplans Lufthygiene ist es, als Koordinat ...
3.2 Damit stellt sich die Frage nach dem Verhältnis des ange ...
3.2.1 Wie in E. 2.5.3 erwähnt, sieht der hier massgebende ZU ...
3.2.2 Ohne zu wissen, wie die entsprechenden Anforderungen der ge ...
3.2.3 Diesem Ergebnis lässt sich entgegen der Auffassung des ...
3.3 Die Vorinstanzen haben es als zulässig angesehen, die gr ...
Erwägung 4
4.1 Die vorstehenden Erwägungen führen zur Gutheissung  ...

Bearbeitung, zuletzt am 25.04.2024, durch:
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