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Informationen zum Dokument  BGE 131 II 44  Materielle Begründung

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5. Besprechungen:

6. Zitiert in Literatur:

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7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
Erwägung 2
2.1 Die Beschwerdeführerin ist eine juristische Person mit S ...
2.2 Das Heilmittelgesetz unterscheidet zwischen der Bewilligung f ...
Erwägung 2.3
2.3.1 Es trifft zu, dass weder in Gesetz noch Verordnung ausdr&uu ...
2.3.2 Entgegen der Annahme der Vorinstanz ist nicht zwingend verl ...
2.3.3 Zutreffend ist aber das Argument, das Lager müsse von  ...
2.3.4 Nach dem von der Beschwerdeführerin vorgelegten Konzep ...
2.3.5 Daraus ergibt sich, dass nicht nur die Tätigkeit der f ...
Erwägung 3
3.1 Nach Ansicht der Beschwerdeführerin sind indessen die er ...
3.2 Nach Art. 1 Abs. 1 MRA anerkennen die Gemeinschaft und die Sc ...
3.3 Gemäss Art. 3 Abs. 2 MRA legt Anhang 1 fest, welche Prod ...
3.4 Diese Grundausrichtung des Abkommens über die gegenseiti ...
3.5 Die Beschwerdeführerin macht allerdings geltend, in der  ...
3.6 Die Beschwerdeführerin legt sodann eine Ansichtsäus ...
3.7 Insgesamt ergibt sich, dass das Abkommen über die gegens ...
Erwägung 4
4.1 Die Beschwerdeführerin macht schliesslich geltend, eine  ...
4.2 In seiner Stellungnahme vom 27. Februar 2004 vor der Vorinsta ...
4.3 Nach Art. 42 Abs. 2 AMBV kann das Institut Herstellerinnen vo ...
4.4 Wie ausgeführt (E. 2.3.1), verlangt das schweizerische R ...
4.5 Unzutreffend ist sodann die vom Institut in seiner Stellungna ...
4.6 Die Auffassung der Vorinstanz, wonach eine direkte Belieferun ...

Bearbeitung, zuletzt am 26.04.2024, durch:
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