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Informationen zum Dokument  BGE 130 II 270  Materielle Begründung

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7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
1. Der Beschwerdeführer ist mit Verwaltungsgerichtsbeschwerd ...
1.1 Bis anhin waren die Verhaltenspflichten der Rechtsanwält ...
1.2 Der disziplinarrechtlich beurteilte Sachverhalt hat sich vor  ...
1.2.1 Ohne gegenteilige Regelung sind neue verfahrensrechtliche B ...
1.2.2 Welches materielle Disziplinarrecht vorliegend Anwendung fi ...
2. Die Verwaltungskommission des Obergerichts ist auf den Rekurs  ...
3. Im Folgenden ist vorab nach den Berufsregeln des eidgenös ...
3.1 Ziel des eidgenössischen Anwaltsgesetzes ist, wie schon  ...
3.1.1 Dementsprechend ist die Umschreibung der Berufsregeln in Ar ...
3.1.2 Zu beachten ist ferner, dass es die erklärte Absicht d ...
3.1.3 Nach dem Gesagten sind die Berufsregeln des neuen eidgen&ou ...
3.2 Zu beurteilen ist vorliegend, ob das Vorgehen des Beschwerdef ...
3.2.1 Die Vorinstanz ging im angefochtenen Entscheid selber davon ...
3.2.2 Der Verwaltungskommission des Obergerichts ist zuzustimmen, ...
3.3 Der Beschwerdeführer strebte mit der Betreibung vom 25.  ...
Erwägung 4
4.1 Verstösst das Verhalten des Beschwerdeführers nicht ...

Bearbeitung, zuletzt am 26.04.2024, durch:
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